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Die Energiewirtschaft läuft Sturm gegen einen Entwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA). Konkret geht es um die geplante Festlegung eines pauschalisierten Kapitalverzinsungssatzes für die Betreiber von Gasnetzen. In einer gemeinsamen Stellungnahme werfen der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) der Regulierungsbehörde vor, an der Realität vorbeizuplanen und dringend nötige Investitionen zu gefährden.

Der Kern der Kritik betrifft die vorgesehenen Zinssätze, die aus Sicht der Verbände wirtschaftlich wie methodisch nicht überzeugen. Im internationalen Vergleich seien die Werte schlicht nicht wettbewerbsfähig. So liege die pauschale Gesamtkapitalverzinsung rund 1,5 Prozentpunkte unter dem europäischen Durchschnitt. Der vorgesehene Eigenkapitalzins von 5,76 Prozent falle spürbar geringer aus als von der Branche erwartet – Investoren rechnen laut einer Befragung mit mindestens 8 Prozent.

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Besonders scharf fällt die Kritik am geplanten Fremdkapitalzins aus. Dieser werde etwa einen Prozentpunkt unter den derzeitigen Refinanzierungsbedingungen bestehender Kredite angesetzt und liege sogar unterhalb der Verzinsung von Bundesanleihen. Damit stelle die Behörde das Risiko einer Investition in Gasnetze faktisch niedriger dar als eine Anlage beim deutschen Staat. Günstige Konditionen aus der vergangenen Niedrigzinsphase, so das Argument der Verbände, entbinden nicht davon, die tatsächlichen Refinanzierungskosten regulatorisch korrekt abzubilden.

Statt bloßer Kritik legen BDEW und VKU konkrete Nachbesserungen auf den Tisch. Sie fordern, die Kapitalverzinsung deutlich anzuheben, um marktgerechte Rahmenbedingungen für die Transformation der Gasnetze zu schaffen. Die Zinssätze müssten nachvollziehbar ermittelt und begründet werden und den aktuellen Stand der Wissenschaft vollständig abbilden. Zudem verlangen die Verbände einen angemessen erhöhten Wagniszuschlag sowie eine Anpassung des Fremdkapitalzinses, indem die Festlegung erst Anfang 2027 erfolgt.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, warnt vor den Folgen des aktuellen Entwurfs. „Die Vorschläge der Bundesnetzagentur bergen die große Gefahr verminderter Investitionen. Denn für die Betreiber wird es deutlich schwieriger bis unmöglich, das nötige Kapital für die Transformation der Gasnetze zu beschaffen“, so Andreae. Das könne mit Blick auf die Klimaneutralität 2045 nicht im Sinne der Behörde sein. Zeitdruck sieht sie nicht: „Es gibt keine faktischen Gründe für eine überhastete Festlegung bis Ende 2026. Eine Verlängerung bis Anfang 2027 ist machbar und notwendig.“

Auch VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing pocht auf realistische Finanzierungsbedingungen. „Wer den Umbau der Gasnetze auf klimaneutrale Energieträger will, muss auch dafür sorgen, dass die dafür notwendigen Investitionen finanzierbar bleiben“, betont er. Ein Fremdkapitalzins von 2,43 Prozent habe mit der Finanzierungsrealität der Netzbetreiber wenig zu tun. Liebing verweist ausdrücklich auf die Interessen der Verbraucher: Unterblieben notwendige Investitionen, könne sich der Netzumbau durch Fehlentwicklungen bei den Netzentgelten am Ende sogar verteuern.

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