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Frauen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, sollen künftig einen verbrieften Anspruch auf Schutz und Beratung haben. Der saarländische Ministerrat hat dazu in der vergangenen Woche das Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz beschlossen. Parallel brachte die Landesregierung eine Erweiterung der Landarztquote auf den Weg. Beide Vorhaben gehen nun in die externe Anhörung.

Das neue Gewalthilfegesetz verändert eine bislang lockere Rechtslage grundlegend. Was für Länder und Kommunen jahrelang eine freiwillige Aufgabe war, wird nun zu einer verpflichtenden staatlichen Leistung. Betroffene Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder erhalten erstmals einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz. Mit dem Ausführungsgesetz schafft das Saarland die Grundlagen, um diesen Anspruch auf Landesebene umzusetzen.

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Im Zentrum steht dabei die dauerhafte Absicherung der bereits vorhandenen Hilfsangebote. „Wir schaffen mit dem Ausführungsgesetz eine verlässliche rechtliche und finanzielle Grundlage für Frauenhäuser und Beratungsstellen und stärken damit die Unterstützung für Menschen, die von Gewalt betroffen sind“, erklärt Sozial- und Frauenminister Magnus Jung.

Bei der Ausarbeitung setzte das Ministerium auf eine breite Beteiligung. Eingeflossen ist die Fachkenntnis des Runden Tisches zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, des Landesfrauenrates und der kommunalen Frauenbeauftragten. Auch zahlreiche Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker brachten ihre Erfahrungen aus der täglichen Arbeit in den Entstehungsprozess ein.

Das zweite Vorhaben zielt auf die medizinische Versorgung im Land. Die bestehende Landarztquote soll erweitert werden – Teil einer langfristig angelegten Strategie, um Engpässen frühzeitig zu begegnen. Vorgesehen ist, innerhalb der Vorabquote für den Studiengang Humanmedizin eine Unterquote von bis zu vier Studienplätzen pro Jahrgang für die Kinder- und Jugendmedizin zu reservieren.

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Auch die Zahnmedizin rückt in den Blick. Analog zur bestehenden Regelung für Hausärzte sollen künftig Studienplätze im Bereich der Zahnmedizin vorgehalten werden. Berechnungen der KV Saarland zufolge sind hier drei Studienplätze erforderlich, um dem prognostizierten Bedarf gerecht zu werden.

„Mit der Anpassung der Landarztquote reagiert das Land frühzeitig auf absehbare Entwicklungen bei der medizinischen Versorgung, auch wenn in den Bereichen laut Bedarfsplan aktuell noch keine Unterversorgung besteht“, betont Minister Jung. Gerade bei den Kinderärztinnen und -ärzten mache sich eine Lücke bemerkbar: „Die planerische Situation bildet nicht mehr den tatsächlichen Bedarf ab.“ Mit beiden Gesetzesvorhaben will die Landesregierung Weichen stellen, bevor aus absehbaren Entwicklungen echte Versorgungslücken werden.

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