Im Saarland gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte vorübergehend nicht. Die Ausnahme greift ab sofort und damit bereits am vergangenen Wochenende. Sie soll Transporte ermöglichen, wenn Güter wegen der anhaltenden Niedrigwasserstände derzeit nicht oder nur eingeschränkt über Wasserstraßen befördert werden können.
Betroffen sind Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit der aktuellen Niedrigwassersituation und daraus entstehenden Ersatzverkehren zusammenhängen. Auch die dazugehörigen Leerfahrten fallen unter die Ausnahme. Großraum- und Schwertransporte sind dagegen nicht umfasst.
Saarlands Mobilitätsministerin Petra Berg verwies auf Belastungen für Lieferketten und die Rohstoffversorgung der Industrie. Das Saarland habe sich bei der Regelung mit anderen Ländern abgestimmt, damit Warenströme und Lieferketten trotz der Einschränkungen auf den Wasserstraßen möglichst stabil bleiben. Die Ausnahmegenehmigung gilt bis längstens 30. September 2026. Das teilte das Saarland am 7. August 2026 mit.


















