Anzeige

Die Uhr ist abgelaufen, gehandelt wurde nicht: Seit dem 7. Juni 2026 um Mitternacht hätte die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht gegossen sein müssen. Doch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt weiter auf sich warten. Die Arbeitskammer des Saarlandes übt daran scharfe Kritik und mahnt eine zügige Umsetzung an.

Dass die Verzögerung mit fehlenden Grundlagen zu rechtfertigen wäre, weist die Kammer entschieden zurück. Bereits im November 2025 habe eine Expertenkommission ein konkretes Konzept auf den Tisch gelegt, auf dessen Basis das parlamentarische Verfahren längst hätte starten können. Stattdessen verweise Berlin auf interne Abstimmungen – ein verbindlicher Zeitplan sei nicht in Sicht.

Anzeige

„Die Frist ist verstrichen, doch die Beschäftigten warten weiterhin. Die Bundesregierung muss jetzt zügig handeln und einen Gesetzentwurf vorlegen“, erklärt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. Hinter dem nüchternen Appell steht ein politisches Vorhaben mit erheblicher Reichweite: Lohnunterschiede sollen sichtbar und strukturelle Benachteiligungen, vor allem zulasten von Frauen, abgebaut werden.

Die europäische Richtlinie sieht dafür unter anderem erweiterte Auskunftsrechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deutlich mehr Offenheit über die Entgeltstrukturen in den Betrieben vor. Damit, so die Argumentation aus Saarbrücken, würde eine Lücke geschlossen, die das bisherige deutsche Entgelttransparenzgesetz nicht zu füllen vermochte. Es habe zwar erste Impulse gesetzt, in der betrieblichen Praxis aber schnell an seine Grenzen gestoßen.

„Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit darf kein Lippenbekenntnis bleiben“, betont Zeiger. Die Richtlinie biete die Chance, bestehende Defizite zu beheben und Lohngerechtigkeit endlich messbar voranzubringen. Aus Sicht der Arbeitskammer kommt es nun darauf an, vier zentrale Stellschrauben sauber zu justieren: praktikable Auskunftsrechte für Beschäftigte, mehr Transparenz bei den betrieblichen Entgeltstrukturen, angemessene und zugleich handhabbare Berichtspflichten für Unternehmen sowie eine spürbare Stärkung der betrieblichen Interessenvertretungen.

Gerade der letzte Punkt ist der Kammer wichtig. Betriebsräte und Personalvertretungen seien diejenigen, die Lohngerechtigkeit im Alltag durchsetzen müssten – und die dafür belastbare Instrumente bräuchten. Werden sie eingebunden, könne aus einem abstrakten Rechtsanspruch eine wirksame Praxis werden.

Anzeige

Für die Arbeitskammer bleibt deshalb nur ein Schluss: Jeder weitere Tag ohne Gesetzentwurf ist ein verlorener Tag für die Entgeltgleichheit. „Es geht um faire Chancen und faire Bezahlung für Frauen und Männer. Die Bundesregierung sollte die überfällige Umsetzung jetzt entschlossen angehen. Jeder weitere Aufschub verzögert Fortschritte bei der Entgeltgleichheit“, so Zeiger.

💬 Was meinst du dazu?Dein Kommentar
Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein