Warnstreiks im saarländischen Nahverkehr treffen mitten in die heiße Phase des Abiturs – und das saarländische Bildungsministerium sieht sich gezwungen, klare Leitplanken für Prüflinge und Schulen zu setzen. Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot stellte am 20. April 2026 unmissverständlich klar: „Gerade in der Prüfungsphase brauchen junge Menschen Sicherheit, Verlässlichkeit und faire Bedingungen. Unser Anspruch ist ein geordneter und verlässlicher Ablauf der Abiturprüfungen.“ Die Schülerinnen und Schüler sollen sich voll und ganz auf ihre Leistungen konzentrieren können, „auf die sie lange und intensiv hingearbeitet haben“.
Hintergrund sind die andauernden Tarifverhandlungen im kommunalen öffentlichen Personennahverkehr, die bereits mehrfach zu Arbeitskampfmaßnahmen geführt haben. Bus- und Bahnverbindungen in den saarländischen Regionen waren zeitweise erheblich eingeschränkt, auch der Schul- und Berufsverkehr blieb davon nicht verschont. Ein weiterer Gesprächstermin zwischen den Tarifparteien ist für Montag, den 27. April, angesetzt. Private Verkehrsunternehmen sind von den Streiks nicht betroffen, da dort bereits vor rund einem Jahr ein neuer Tarifvertrag geschlossen wurde.
Für die anstehenden schriftlichen Abiturprüfungen hat das Ministerium für Bildung und Kultur konkrete Vorkehrungen getroffen. Sämtliche Klausuren starten einheitlich um 9 Uhr – ein bewusst gewählter Zeitpunkt, der vergleichbare Bedingungen für alle Prüflinge sicherstellen und die Abläufe im Schulalltag entzerren soll. Wer wegen des Streiks deutlich früher an der Schule eintrifft, soll dort ab 7 Uhr geeignete Aufenthaltsräume vorfinden. Die Schulen sind angehalten, diese Möglichkeit bereitzustellen, damit die Abiturientinnen und Abiturienten in ruhiger Atmosphäre ankommen und sich auf ihre Prüfung vorbereiten können.
Auch für den Fall, dass Prüflinge verspätet eintreffen, gibt es eine Regelung. Das Ministerium verweist auf die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland, konkret auf Paragraf 30, Absatz 2 der GOS-VO. Demnach entscheidet die jeweilige Abiturprüfungskommission der Schule im Einzelfall, wie mit einer streikbedingten Verspätung umgegangen wird. Pauschal benachteiligt werden soll niemand.
Der reguläre Schulbetrieb findet trotz der Streiklage wie gewohnt statt. Das Ministerium appelliert an alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, sich rechtzeitig bei den Verkehrsanbietern und über die lokale Presse zu informieren, ob der eigene Schulweg beeinträchtigt sein könnte. Wer es streikbedingt gar nicht zur Schule schafft, soll dies der jeweiligen Einrichtung zeitnah mitteilen. Es gelten dabei dieselben Regeln wie bei einer Krankmeldung – eine kurze Benachrichtigung genügt.
Die Situation stellt Familien im Saarland vor eine doppelte Herausforderung: Einerseits müssen alternative Wege zur Schule organisiert werden, andererseits darf der Prüfungsstress nicht noch durch logistische Unsicherheiten verstärkt werden. Mit den getroffenen Maßnahmen will das Bildungsministerium zumindest den schulischen Rahmen so stabil wie möglich halten, während die Tarifparteien weiter verhandeln. Ob der Gesprächstermin am 27. April eine Einigung bringt, bleibt abzuwarten – bis dahin müssen sich Pendler und Schulkinder gleichermaßen auf weitere Einschränkungen einstellen.




















