Symbolbild
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Nur noch zwölf Prozent der Studierenden in Deutschland erhalten BAföG – so wenige wie seit dem Jahr 2000 nicht mehr. Der Bundesrat hat die Bundesregierung nun aufgefordert, die staatliche Studienfinanzierung grundlegend zu reformieren. In seiner Entschließung vom 6. März 2026 zeichnet die Länderkammer ein deutliches Bild: Das BAföG erreiche immer weniger junge Menschen, und die ausgezahlten Mittel reichten längst nicht mehr aus, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu decken.

Der Vorstoß geht auf eine Initiative mehrerer Bundesländer zurück, die sich auf ihre Praxiserfahrung bei der Umsetzung der Studienfinanzierung berufen. Gerade weil sie die Verwaltung vor Ort verantworten, müssten die Länder frühzeitig in den Reformprozess eingebunden werden, heißt es in dem Beschluss der 1062. Sitzung. Konkret verlangt der Bundesrat, dass die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen nicht in Einzelschritten, sondern in einem umfassenden Reformpaket umsetzt.

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Zwei zentrale Stellschrauben benennt die Entschließung besonders deutlich: Die Wohnkostenpauschale soll einmalig angehoben werden, der Grundbedarf dauerhaft an das Niveau der Grundsicherung angepasst. Damit würde das BAföG erstmals systematisch an die realen Kosten des studentischen Alltags herangeführt, statt wie bisher mit punktuellen Erhöhungen hinterherzuhinken.

Mindestens ebenso dringlich wie die finanzielle Aufstockung ist aus Sicht der Länder die Entbürokratisierung des gesamten Verfahrens. Einfache Verwaltungsvorschriften, kurze und verständliche Formblätter sowie die Einführung von Pauschalen sollen die Antragstellung erleichtern. Auch ein Bewilligungszeitraum, der sich über mehrere Semester erstreckt, wird als Option ins Spiel gebracht. Ergänzend drängt der Bundesrat darauf, das Antragsverfahren vollständig zu digitalisieren und dabei bereits beim Staat vorhandene Daten zu nutzen – unter strikter Wahrung des Datenschutzes.

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Über die reine Verwaltungsreform hinaus regen die Länder an, Orientierungsstudiengänge künftig in die Förderung aufzunehmen. Solche Programme trügen zu einer fundierteren Studienwahl bei und könnten das Risiko späterer Studienabbrüche verringern, argumentiert die Länderkammer. Zudem müsse der Bund sicherstellen, dass die Länder für die anfallenden Verwaltungsaufgaben einen angemessenen finanziellen Ausgleich erhalten.

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Rechtlich bindend ist der Beschluss allerdings nicht. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die frei entscheiden kann, ob und in welcher Form sie die Vorschläge aufgreift. Ob aus dem deutlichen Signal der Länderkammer tatsächlich eine Trendwende bei der Studienfinanzierung wird, hängt damit maßgeblich vom politischen Willen in Berlin ab.

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