Zum ersten Mal in der Geschichte der deutschen Telekommunikationsregulierung sieht die Bundesnetzagentur in vier Städten keinen Bedarf mehr für eine staatliche Vorab-Regulierung des Breitbandmarktes. München, Köln, Ingolstadt und Wolfsburg haben nach vorläufigen Erkenntnissen der Behörde einen Grad an Wettbewerb erreicht, der die bisherige Marktaufsicht überflüssig machen könnte. Grund dafür ist vor allem der beschleunigte Glasfaserausbau, der die jahrzehntelange Dominanz der Deutschen Telekom in diesen Regionen gebrochen hat.
„Wir sehen erstmals keinen bundesweiten Breitband-Massenmarkt mehr, sondern räumlich abgegrenzte Teilmärkte, was wir vor allem auf den beschleunigten Glasfaserausbau zurückführen“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, bei der Veröffentlichung der Eckpunkte zur laufenden Marktanalyse. Wo wirksamer Wettbewerb fehle, werde die Behörde weiterhin regulierend eingreifen. In den vier genannten Städten jedoch bestehe nach aktuellem Stand „zukünftig kein Bedarf an Vorab-Regulierung mehr“.
Die Analyse zeigt ein klares Muster: In München, Köln, Ingolstadt und Wolfsburg ist der ehemalige Monopolist Deutsche Telekom auf niedrige Marktanteile geschrumpft. Verbraucherinnen und Verbraucher können dort in der Regel zwischen drei verschiedenen Zugangsnetzen wählen – DSL, Kabel und Glasfaser stehen weitgehend flächendeckend zur Verfügung. Diese Infrastrukturvielfalt sorgt nach Einschätzung der Bundesnetzagentur für ausreichend Konkurrenzdruck, sodass der Markt sich selbst reguliert.
Ein differenzierteres Bild ergibt sich im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein. Zwar liegt auch dort der Marktanteil der Deutschen Telekom vergleichsweise niedrig. Allerdings erstrecken sich die Glasfaser- und Kabelnetze alternativer Anbieter nur über kleine, voneinander getrennte Gebiete. Für einen vollständigen Verzicht auf Regulierung reicht das nach Auffassung der Behörde nicht aus. Stattdessen kommt der Kreis für eine sogenannte symmetrische Regulierung in Betracht – ein Modell, bei dem bestimmte Pflichten für sämtliche Netzbetreiber gelten, unabhängig davon, ob sie eine marktbeherrschende Stellung einnehmen.
Im übrigen Bundesgebiet bleibt die Lage unverändert: Die Deutsche Telekom verfügt dort nach wie vor über eine dominante Position im Breitbandmarkt. Die Bundesnetzagentur stuft diese Teilmärkte weiterhin als regulierungsbedürftig ein. Konkret bedeutet das, dass der Konzern verpflichtet bleibt, sein Netz auch für konkurrierende Anbieter zu öffnen und ihnen Zugang zu genehmigten Entgelten einzuräumen. Für Millionen von Haushalten außerhalb der vier wettbewerbsstarken Städte ändert sich damit vorerst nichts an den bestehenden Spielregeln.
Die jetzt veröffentlichten Eckpunkte basieren auf der regelmäßigen Marktanalyse, zu der die Bundesnetzagentur gesetzlich verpflichtet ist. In einem mehrstufigen Verfahren prüft die Behörde zunächst, welche Produkte auf dem Markt verfügbar und untereinander austauschbar sind. Danach grenzt sie die Märkte geografisch ab und untersucht, ob einzelne Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen. Erst wenn diese Prüfung eine Dominanz feststellt, werden regulatorische Verpflichtungen auferlegt.
Am 16. März 2026 stellt die Bundesnetzagentur ihre vorläufigen Ergebnisse den Marktteilnehmern in einem öffentlichen Termin vor. Dort sollen die Eckpunkte diskutiert werden, bevor die Behörde ihre endgültigen Schlüsse zieht. Das vollständige Eckpunktepapier zur Marktanalyse des Breitband-Massenmarktes steht auf der Website der Bundesnetzagentur zum Download bereit. Ob München, Köln, Ingolstadt und Wolfsburg tatsächlich aus der Regulierung entlassen werden, hängt letztlich vom Ausgang dieses Konsultationsprozesses ab – doch die Richtung ist klar: Wo der Wettbewerb funktioniert, will sich der Staat zurückziehen.



















