Anzeige

Gerade in der Vorweihnachtszeit und zum Jahreswechsel landen viele Pakete aus dem Ausland in der Region – oft mit vermeintlichen Schnäppchen aus dem Netz. Was auf den ersten Blick günstig wirkt, kann sich jedoch als gefährlich erweisen. Das Hauptzollamt Saarbrücken weist darauf hin, dass immer wieder Elektroartikel und Feuerwerkskörper ohne gültige CE-Kennzeichnung im Postverkehr auftauchen.

Betroffen sind nach Angaben des Zolls ganz unterschiedliche Waren: von Smartphones und Ladekabeln über Küchengeräte und Spielzeug bis hin zu Beautyhelfern und Medizinprodukten. Für alle elektronischen Produkte, die in der EU verkauft oder eingeführt werden, ist eine CE-Kennzeichnung mit den dazugehörigen Sicherheitshinweisen vorgeschrieben. Fehlt dieses Zeichen, ist die Einfuhr in die Europäische Union nicht erlaubt – und die Nutzung kann erhebliche Risiken für die Gesundheit mit sich bringen.

Anzeige

Ein aktueller Fall aus dem Bereich des Hauptzollamts Saarbrücken zeigt, wie konkret diese Gefahr sein kann. In einem Paket aus der Schweiz mit Ursprung China entdeckten Zöllner einen sogenannten Plasma Pen. Das Gerät, das laut Beschreibung Falten, Narben und Dehnungsstreifen reduzieren soll, trug weder eine CE-Kennzeichnung noch die erforderlichen Sicherheitshinweise. „Der Pen soll Falten, Narben und Dehnungsstreifen reduzieren. Da die Behandlung wohl mit einer Art Laser erfolgt, kann hier ein erhebliches Gesundheitsrisiko bei der Anwendung entstehen.“, warnt Maike Ames, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken.

Ähnliche Probleme beobachtet der Zoll auch bei Feuerwerkskörpern, die ohne oder mit gefälschter CE-Kennzeichnung in den Handel gelangen. Solche Produkte entsprechen nicht den EU-Sicherheitsstandards. Bei der Benutzung können sie schnell zur Gefahr für Leib und Leben werden. Hinzu kommt: Wer derartige Feuerwerkskörper bestellt und einführt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Nach dem Sprengstoffgesetz ist die Einfuhr nicht zugelassener Pyrotechnik verboten.

Das Hauptzollamt Saarbrücken mahnt deshalb zu besonderer Aufmerksamkeit beim Onlinekauf, gerade mit Blick auf Weihnachten und Silvester. „Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer sollten immer an erster Stelle stehen.“, appelliert Anja Ball, Leiterin des Hauptzollamts Saarbrücken. „Achten Sie auch beim Onlinekauf auf korrekte Kennzeichnungen und die Echtheit der Produkte, um sicher Weihnachten und Silvester feiern zu können.“

Wer unsicher ist, ob ein Produkt den Vorgaben entspricht, findet auf der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Sicherheitskennzeichen. Dort sind auch Hinweise zu den rechtlichen Folgen bei Verstößen zu finden.

Anzeige