Archivbild - Hochwasser im Mandelbachtal - Foto: Maria Vermeulen
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Die Landesregierung hatte in dem im Dezember 2024 vom Landtag verabschiedeten Nachtragshaushalt 33 Millionen Euro für die Beseitigung der Hochwasserschäden der saarländischen Kommunen bereitgestellt. Nun wurde die Verteilung dieser Mittel in einer Richtlinie auf den Weg gebracht.

Innenminister Reinhold Jost: „Beginnend und zeitnah mit einer unbürokratisch bereitgestellten Soforthilfe in Höhe von 5 Millionen Euro haben wir bereits die erste Unterstützung zugunsten der betroffenen Kommunen ausgezahlt. Dies war ein wichtiger erster Schritt zur Instandsetzung der beschädigten Infrastruktur. Nun sorgen wir dafür, dass auch die Mittel aus dem Nachtragshaushalt zur Unterstützung der Kommunen wie versprochen unkompliziert zur Verfügung gestellt werden können, insbesondere da sich die Gesamtschadenshöhe nach nochmaliger Abfrage der Städte und Gemeinden mittlerweile auf etwa 46,16 Millionen Euro beläuft.“

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Die finanziellen Hilfen sollen an die betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände als pauschale Zuwendungen und ohne Antragstellung gewährt werden. Die Höhe der Unterstützungsleistungen berechnet sich dabei aus den jeweiligen Anteilen der einzelnen Kommunen an der Gesamtschadenssumme.

Gemäß dieses Verteilschlüssels erhalten die betroffenen Kommunen im Regionalverband Saarbrücken vorläufig rd. 9,76 Mio. Euro, im Landkreis Merzig-Wadern rd. 2,01 Mio. Euro, im Landkreis Neunkirchen rd. 6,3 Mio. Euro, im Landkreis Saarlouis rd. 8,03 Mio. Euro, im Saarpfalz-Kreis rd. 4,35 Mio. Euro und im Landkreis St. Wendel rd. 2,55 Mio. Euro. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens können sich noch geringfügige Abweichungen bei der Umsetzung ergeben.

Hochwasser in Blieskastel – Foto:Stephan Bonaventura

Auf diese Weise sei eine bedarfsgerechte Zuteilung an die Landkreise, Städte und Gemeinden sichergestellt, so der Minister. Konkret können die Mittel zum Beispiel zur Beseitigung von Schäden und zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur, für Aufräumarbeiten und Entsorgungen, zur Wiederbeschaffung von verloren gegangenem Material oder Ausrüstung sowie zum Ausgleich von Kosten für Hilfskräfte verwendet werden.

„Selbstverständlich ist unsere Arbeit damit noch nicht beendet: Zusätzlich erfolgt dieses Jahr beispielsweise die Auszahlung der zweiten 5-Millionen-Tranche an Bedarfszuweisungen. Wir nutzen sämtliche uns zur Verfügung stehenden Mittel, um die saarländischen Kommunen bestmöglich dabei zu unterstützen, die Folgen des Hochwassers zu bewältigen. In dem Zusammenhang ist es mir auch ein großes Anliegen, den Städten und Gemeinden für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu danken. Aber auch die Zukunft haben wir im Blick: nicht umsonst sind im Nachtragshaushalt 11,58 Millionen Euro für Mittel des Bevölkerungs- und Katastrophenschutz vorgesehen. Damit sind wir im Saarland für solche Situationen wie das Pfingsthochwasser fortan noch besser vorbereitet. Diese Investitionen sind von elementarer Bedeutung, denn die Gewährleistung der Sicherheit der Saarländerinnen und Saarländer hat für uns oberste Priorität!“

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