Der FC 08 Homburg ist wegen des Zündens von Pyrotechnik durch seine Anhänger im DFB-Pokal-Achtelfinale gegen den FC St. Pauli zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000,- Euro verurteilt worden.
Im Rahmen der Achtelfinalpartie im DFB-Pokal am 05.12.2023 gegen den FC St. Pauli wurden im Homburger Fanblock kurz vor Anpfiff Rauchtöpfe entzündet. Kurz nach Beginn der zweiten Halbzeit wurden dort zudem auch Bengalische Feuer abgebrannt. Dies hat Konsequenzen für den Verein, der in diesem Zusammenhang vom DFB nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000,- Euro verurteilt wurde.
Dem Antrag des FC 08 Homburg, einen Teil der Geldstrafe in eigene sicherheitstechnische bzw. gewaltpräventive Maßnahmen zu investieren, wurde seitens des DFB stattgegeben. So können hier 1.700,- Euro verwendet werden.
Bereits beim DFB-Pokalspiel in der 2. Hauptrunde gegen die Spvgg. Greuther Fürth kam es zum Einsatz von Pyrotechnik. Hier wurde der FCH zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000,- Euro verurteilt.
Der Verein sagt in seinem Statement dazu: “Das Zünden und Abbrennen von Pyrotechnik ist auf Fußballplätzen grundsätzlich verboten. Das Entzünden von pyrotechnischen Gegenständen stellt eine Gefahr für alle im Stadionbereich und insbesondere der in der Nähe befindlichen Personen dar. Zu deren Schutz sind derartige Handlungen zu unterbinden. Aus diesem Grund tolerieren wir das Zünden von Rauchkörpern und Pyrotechnik nicht.
Wir freuen uns über die Unterstützung unserer Fans bei unseren Spielen. Aber wir bitten inständig darum, das Zünden von Pyrotechnik oder Rauchkörpern zu unterlassen. Denn dies bringt nicht nur diejenigen selbst, sondern auch die Menschen in ihrem Umfeld nur unnötig in Gefahr und kostet den Verein hohe Strafen. Dieses Geld würden wir lieber sinnvoll an geeigneter Stelle, beispielsweise bei den Fanbussen, investieren.”