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Neunkirchen Innenstadt (ots)

Im Zuge eines längeren Ermittlungskomplexes verdichtete sich die Beweislage des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Heroin/Kokain/Cannabis) gegen zwei Personen. Dabei handelt es sich um eine 23-jährige Frau und deren 42-jährigen Lebensgefährten, die beide in der Innenstadt von Neunkirchen wohnhaft sind. Am 13.03.2024 wurde ein erwirkter Durchsuchungsbeschluss für das Anwesen der beiden Beschuldigten vollstreckt. In der Folge konnten dort eine nicht geringe Menge der o. g. Betäubungsmittel und umfangreiche Beweismaterialien beschlagnahmt werden. Beide Beschuldigte wurden am 14.03.2024 am Amtsgericht Saarbrücken vorgeführt, wo letztlich die Untersuchungshaft gegen die beide angeordnet wurde. Sie wurden den entsprechenden JVAen in Saarbrücken und Zweibrücken zugeführt.

Hierbei handelt es sich in jüngster Vergangenheit nicht um den ersten Ermittlungs- und Festnahmeerfolg der PI Neunkirchen. Bereits am 01.02.2024 wurde bei insgesamt vier Beschuldigten aufgrund des Verdachts des bandenmäßigen Handels mit Heroin und Kokain in nicht geringen Mengen die Untersuchungshaft erwirkt.

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