Saarbrücken (ots) – Am kommenden Montag (15.06.2026) findet ab 20:15 Uhr im Saarbrücker Ludwigsparkstadion die Eröffnungsfeier der Special Olympics 2026 statt. Hierzu wurde durch das Bundesministerium für Verkehr eine Flugverbotszone im Radius von einer nautischen Meile um den Veranstaltungsort eingerichtet. Die Polizei bittet um entsprechende Beachtung und gibt wichtige Hinweise.
Die Flugverbotszone in dem beschriebenen Radius rund um das Ludwigsparkstadion gilt vom 15. Juni 2026 um 16:00 Uhr bis zum 16. Juni 2026 um 04:00 Uhr. In diesem Bereich sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Ausgenommen hiervon sind Flüge der Polizei sowie Flüge mit Genehmigung der Polizei.
Die Einrichtung der Flugverbotszone dient zum einen der Risikominimierung möglicher unkontrollierter Flugbewegungen, die eine Gefährdung der Gäste und Veranstaltungsteilnehmer/innen mit sich bringen könnte. Zum anderen ermöglicht sie eine ungestörte Durchführung der Feierlichkeiten. Der Schutz der Veranstaltung, der Besucherinnen und Besucher, der geladenen Gäste sowie aller Einsatzkräfte hat hier oberste Priorität.
Die Polizei weist darauf hin, dass alle nicht angemeldeten Fluggeräte – insbesondere Drohnen – während des Events durch die Polizei detektiert und bei Zuwiderhandlung umgehend zu Boden gebracht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Flugverbotszone eine Straftat gem. § 62 LuftVG darstellen und konsequent verfolgt und geahndet werden. Für Rückfragen und weitere Informationen steht die Polizei Saarland jederzeit zur Verfügung.
Original-Content von: Landespolizeidirektion Saarland, übermittelt durch news aktuell




















