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Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September 2023 um 19,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im August 2023 hatte sie bereits um 13,8 % gegenüber August 2022 zugenommen.

Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

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Im Juli 2023 haben die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 586 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 37,4 % mehr als im Juli 2022. Die Forderungen der Gläubiger aus den im Juli 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,1 Milliarden Euro. Im Juli 2022 hatten die Forderungen bei rund 0,8 Milliarden Euro gelegen.

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Juli 2023 in Deutschland insgesamt 4,7 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf die Wirtschaftsabschnitte Verkehr und Lagerei sowie die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 8,0 Fällen. Dann folgte das Baugewerbe mit 7,1 Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit 0,6 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.

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Im Juli 2023 gab es 5 668 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 6,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat.

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