Als die Länderkammer am 21. November 2025 zu ihrer 1059. Sitzung in Berlin zusammenkam, stand ein Thema im Mittelpunkt, das viele Haushalte ganz konkret betrifft: der Umgang mit ausrangierten Elektrogeräten und weggeworfenen E-Zigaretten. Am Ende des Sitzungstages war klar: Die jüngst vom Bundestag verabschiedete Reform des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes passiert den Bundesrat – ohne zusätzliche Hürde über den Vermittlungsausschuss.
Mit dem Gesetz werden die Regeln für Rücknahme und Entsorgung elektronischer Geräte in Deutschland neu geordnet und an EU-Vorgaben angepasst. Im Kern geht es darum, Hersteller stärker in die Pflicht zu nehmen. Sie sollen künftig mehr Verantwortung für Recycling, den Einsatz sogenannter sekundärer Rohstoffe und die Langlebigkeit ihrer Produkte übernehmen. Ziel ist es, dass Geräte länger genutzt, besser verwertet und wertvolle Materialien nicht unnötig verloren gehen.
Ein weiterer Baustein des Gesetzes betrifft die Sammel- und Rücknahmesysteme für Elektroschrott. Diese sollen vereinheitlicht werden, damit klarer erkennbar ist, wo alte Geräte abgegeben werden können. Vorgesehen ist ein einheitliches Logo, das Sammelstellen kennzeichnet und den Zugang zu entsprechenden Angeboten erleichtern soll. Damit sollen Rückgabemöglichkeiten transparenter werden – sowohl im Handel als auch an kommunalen Sammelstellen.
Besonders im Fokus stehen Einweg-E-Zigaretten, deren Zahl im Restmüll in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Geschäfte, die solche Einweg-E-Zigaretten verkaufen, werden künftig verpflichtet, gebrauchte Geräte zurückzunehmen. Dafür müssen sie Sammelstationen einrichten, an denen diese Produkte abgegeben werden können. Die Empfehlung des Umweltausschusses des Bundesrates, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um über diesen Weg ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu erreichen, fand im Plenum jedoch keine Mehrheit. Ein generelles Verbot ist damit nicht Teil des Gesetzes.
Auch an den kommunalen Sammelstellen soll sich etwas ändern. Dort sollen künftig die Mitarbeitenden und nicht mehr die Verbraucher selbst Elektroschrott und Batterien sortieren. Nach der Gesetzesbegründung sollen so Brandrisiken gesenkt werden, die entstehen können, wenn Akkus falsch entsorgt oder beschädigt werden. Die getrennte Sortierung durch geschultes Personal soll dazu beitragen, gefährliche Fehlwürfe zu vermeiden und zugleich die Qualität des Recyclings zu verbessern.
Hintergrund der gesetzlichen Anpassung ist unter anderem, dass Deutschland die europäische Mindestsammelquote für das Jahr 2021 deutlich verfehlt hat. Die Vorgaben der EU sehen vor, dass ein bestimmter Anteil der auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte wieder eingesammelt und verwertet wird. Nach Einschätzung des Gesetzgebers reicht das bisherige System dafür nicht aus. Deshalb zielt die Reform darauf ab, die Sammelquote zu steigern.
Um dieses Ziel zu erreichen, soll intensiver über bestehende Rückgabemöglichkeiten informiert werden. Dazu gehört, mehr Transparenz darüber zu schaffen, wo Elektroschrott abgegeben werden kann, und zusätzliche Sammelstellen einzurichten. In der Begründung zum Gesetz heißt es, gerade angesichts der wachsenden Zahl falsch im Restmüll entsorgter Einweg-E-Zigaretten seien „bessere Informationen und zugänglichere Rückgabemöglichkeiten notwendig“. Das neue Logo für Sammelstellen und die erweiterten Pflichten für den Handel sind zentrale Elemente dieses Ansatzes.
Mit dem positiven Votum des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes abgeschlossen. Das Gesetz wird nun formell ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Vorgesehen ist, dass die neuen Regelungen am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt gelten die verschärften Herstellerpflichten, die neuen Vorgaben für Sammelstellen sowie die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten im Handel.





















