Wenn sich aktuell die Angebote zum Black Friday häufen und in der Vorweihnachtszeit die Paketboten im Dauereinsatz sind, läuft auch beim Zoll die Arbeit auf Hochtouren. Online-Bestellungen aus dem Ausland und Geschenksendungen sorgen für ein deutlich erhöhtes Versandaufkommen – und nicht jede Sendung passiert die Grenze ohne zusätzliche Kosten oder Prüfungen. Wer Waren jenseits der EU ordert oder verschickt, muss neben Lieferzeiten vor allem zoll- und steuerrechtliche Vorgaben im Blick behalten.

Besonders relevant sind dabei Pakete aus Nicht-EU-Staaten. Für Bestellungen mit einem Warenwert bis 150 Euro wird in der Regel Einfuhrumsatzsteuer fällig: 19 Prozent, in bestimmten Fällen – etwa bei Lebensmitteln oder Büchern – 7 Prozent. Hinzu kommen gegebenenfalls Verbrauchsteuern, etwa bei alkoholischen Getränken wie Bier, Spirituosen, Sekt und Likören, bei sonstigen alkoholhaltigen Waren oder bei Kaffee. Steigt der Warenwert über 150 Euro, bleibt es nicht bei der Einfuhrumsatzsteuer. Dann können zusätzlich warenabhängige Zölle anfallen, wiederum kombiniert mit Verbrauchsteuern auf alkoholische Produkte und Kaffee.

Etwas anders sieht es bei Geschenksendungen aus, die unentgeltlich von einer Privatperson an eine andere Privatperson verschickt werden. Solche Pakete können bis zu einem Warenwert von 45 Euro abgabenfrei bleiben, vorausgesetzt, die enthaltenen Waren sind nicht verboten und unterliegen keinen besonderen Mengenbeschränkungen. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten dennoch strenge Grenzen: Nur bestimmte Mengen sind abgabenfrei, zum Beispiel 50 Zigaretten, ein Liter Spirituose und andere alkoholhaltige Getränke oder 500 Gramm Kaffee. Werden diese Grenzen überschritten, können Steuern fällig werden oder die Einfuhr sogar abgelehnt werden.

Sendungen aus dem EU-Ausland werden grundsätzlich einfacher abgewickelt. Innerhalb der Europäischen Union sind Zollformalitäten bei Privatpaketen in der Regel nicht erforderlich. Dennoch kann auch hier eine steuerliche Komponente ins Spiel kommen. Geht eine Paketsendung mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland, muss die entsprechende Verbrauchsteuer entrichtet werden. Das gilt ausdrücklich auch für Geschenksendungen, wenn beispielsweise alkoholische Getränke, andere alkoholhaltige Erzeugnisse oder Kaffee per Post von privat an privat versandt werden.

Neben Steuern und Abgaben warnt der Zoll vor weiteren Stolperfallen, die gerade im Onlinehandel rund um Rabattaktionen häufig auftreten. Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich als Fälschungen entpuppen. Solche Bestellungen haben nicht nur finanziell ein Risiko, sie können auch rechtliche Folgen haben. Der Zoll beschlagnahmt gefälschte Waren grundsätzlich. Der gezahlte Kaufpreis wird in vielen Fällen nicht zurückerstattet, und Marken- oder Rechteinhaber können zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Wer auf auffallend billige „Markenware“ setzt, geht damit ein deutliches Risiko ein.

Auch die Produktsicherheit spielt eine wichtige Rolle. Insbesondere bei Spielzeug, elektronischen Geräten, Kosmetika oder Medizinprodukten können Sicherheitsmängel erhebliche gesundheitliche Risiken nach sich ziehen. Stellt der Zoll fest, dass Artikel die EU-Standards nicht erfüllen, wird der Fall an die zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergegeben. Diese Behörde entscheidet dann, ob die Einfuhr gestattet wird oder nicht. Fehlen notwendige CE-Kennzeichen oder essenzielle Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder sogar vernichtet werden. Vor allem bei Angeboten unbekannter Händler und bei Produkten mit unklarer Herkunft ist daher besondere Aufmerksamkeit gefragt.

Streng geregelt sind auch Tabakwaren und verwandte Produkte. Paketsendungen nach Deutschland, die Tabakwaren wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren enthalten, sind ohne gültige deutsche Steuerzeichen grundsätzlich verboten. Das Gleiche gilt für Substitute von Tabakwaren, etwa Liquids für E-Zigaretten, deren Mischkomponenten sowie Einweg-E-Zigaretten. Treffen solche Sendungen beim Zoll ein, werden sie beschlagnahmt. Die fehlenden Steuerzeichen machen eine legale Einfuhr auf dem Postweg unmöglich.

Um böse Überraschungen zu vermeiden, rät das Hauptzollamt Saarbrücken zur gründlichen Information vor einer Bestellung. „Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Ich empfehle, sich vorher auf www.zoll.de gründlich zu informieren“, betont Karin Schmidt, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. Auf der Website stellt der Zoll umfangreiche Informationen zu Einfuhrbestimmungen, Abgabensätzen und Warenkategorien bereit.

Für schnelle Auskünfte bietet der Zoll den Chatbot „TinA“ an, der online konkrete Fragen beantwortet und bei der Orientierung im Regelwerk hilft. Zusätzlich steht ein Abgabenrechner zur Verfügung, mit dem sich im Vorfeld ermitteln lässt, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen. Außerdem finden sich auf der Zoll-Seite spezielle Informationsbereiche zu Paketsendungen und Internetbestellungen aus Nicht-EU-Staaten sowie ausführliche FAQs zu Postsendungen. Wer vor dem Klick auf den Bestellbutton einen Blick in diese Angebote wirft, kann bereits im Vorfeld besser abschätzen, ob und welche Kosten beim Import von Waren rund um Black Friday und Weihnachten auf ihn zukommen.