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Ab dem 1. Oktober 2023 werden die Bilanzierungsumlagen auf 0 €/MWh abgesenkt. Daraus ergeben sich beim Gaspreis Entlastungen für die Lieferanten von Haushaltskunden und Industriekunden. Sie gelten für die kommenden zwölf Monate. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, dazu: „Das ist eine gute Nachricht für die Gaskunden in Deutschland. Die Absenkung der Umlagen bedeutet eine Entlastung für die Lieferanten. Wir erwarten, dass die Entlastung am Ende auch beim Verbraucher ankommt.“

Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) erhebt die Bilanzierungsumlagen zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrags aus dem Regel- und Ausgleichsenergiesystem, wodurch die Stabilität des deutschen Gasnetzsystems gewährleistet wird, von den sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen. Diese sind in der Regel Gaslieferanten im Marktgebiet und können ihrerseits die Umlage an die Gasendverbraucher weitergeben. Zu entrichten sind die Bilanzierungsumlagen für gelieferte Gasmengen an Standardlastprofilkunden (SLP – Haushaltskunden) sowie an Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM – Industriekunden).

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Aufgrund der unsicheren Versorgungslage und des volatilen Gasmarkts infolge des Ukraine-Kriegs lag die SLP-Umlage im vergangenen Gaswirtschaftsjahr bei 5,70 €/MWh, während die RLM-Umlage bei 3,90 €/MWh lag. Im Laufe des letzten Gaswirtschaftsjahres verbuchte die THE insbesondere durch den Verkauf von Regelenergie, den nicht zuletzt die hohen Einsparungen der Haushalts- und Industriekunden ermöglicht haben, deutlich höhere Einnahmen als prognostiziert.  Die daraus resultierende Liquiditätsausstattung der Bilanzierungskonten lässt gemäß den Prognosen der THE für das Gaswirtschaftsjahr 2023/2024 daher eine Absenkung der Umlagen auf 0 €/MWh für die nächsten zwölf Monate zu.

Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hatte die Bundesregierung konkrete Mindestfüllstände für Gasspeicher an bestimmten Stichtagen festgelegt. Um die mit den neuen Verpflichtungen verbundenen Kosten zu decken, wurde eine Gasspeicherumlage ab Oktober 2022 eingeführt. Auch diese Umlage wird bei den Bilanzkreisverantwortlichen erhoben.

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Die Gasspeicherumlage liegt weiterhin bei 1,45 €/MWh. Die finanzielle Gesamtbelastung der Bilanzkreisverantwortlichen reduziert sich durch die nun erfolgte Absenkung der Bilanzierungsumlagen allerdings deutlich: Ein Bilanzkreisverantwortlicher, der Kunden in Deutschland versorgt, musste bisher bei einer Belieferung von Haushaltskunden zusätzliche 5,70 €/MWh und bei einer Belieferung von Industriekunden zusätzliche 3,90 €/MWh zahlen.

Es ist Aufgabe des Marktgebietsverantwortlichen THE, einen sicheren und effizienten Netzbetrieb zu gewährleisten. Hierfür wird u.a. Gas als sogenannte Regelenergie gekauft oder verkauft. Dadurch wird die Systemstabilität des gesamten Gasnetzes gewährleistet. Der Marktgebietsverantwortliche ist verpflichtet, zwei getrennte Bilanzierungsumlagekonten für SLP und RLM Entnahmestellen zu führen, auf denen Kosten und Erlöse verbucht werden.

Die Bilanzierungsumlagen werden dann erhoben, wenn sie zur Deckung eines zu erwartenden Fehlbetrags aus dem Bilanzierungssystem erforderlichen sind. Ihre Höhe wird unter anderem anhand der prognostizierten Entwicklung des Regelenergiebedarfs und den daraus entstehenden Kosten und Erlösen ermittelt.

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