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Rund 97.000 Mitglieder der BARMER im Saarland können bis Ende Mai ihre Vertreter im Verwaltungsrat der Kasse wählen. Dafür haben sie per Post die Wahlunterlagen erhalten.

Erstmalig ist bei der Sozialwahl 2023 neben der Briefwahl auch online die Stimmabgabe möglich. „Die Sozialwahl ist das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Mit ihrer Stimme stärken die Wählerinnen und Wähler die Gremien der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung“, sagt Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Eine hohe Wahlbeteiligung sei die beste Legitimation für den neuen Verwaltungsrat der BARMER. Kleis betont: „Der Verwaltungsrat trifft strategische Entscheidungen, die unsere Versicherten direkt betreffen. Mit der Online-Abstimmung ist es so einfach wie nie, sich an der Wahl des neuen Versichertenparlamentes zu beteiligen.“

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Laut Kleis entscheidet der aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat der BARMER unter anderem über den fast 46 Milliarden Euro umfassenden Haushalt der Kranken- und Pflegekasse. „Zudem beschließt er Satzungsleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Dazu gehören unter anderem die komplette Übernahme der Kosten für Reiseschutzimpfungen bei Privatreisen, neue Leistungen für Schwangere und Familien wie Tests auf Ringelröteln und Windpocken oder der Ausbau des Bonusprogrammes für gesundheitsbewusstes Verhalten“, erläutert Kleis.

BARMER-Landesgeschäftsführerin Kleis erklärt: „Wählen dürfen bei der BARMER alle Mitglieder, die am 1. Januar dieses Jahres 16 Jahre und älter waren. Die Zugangsdaten zur Online-Wahl werden ihnen zusammen mit den Briefwahlunterlagen zugesandt.“ Die Sozialwahl finde alle sechs Jahre statt und sei nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.

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Mehr zur Sozialwahl bei der BARMER unter: www.barmer.de/sozialwahl.

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