Symbolbild

Die gestern beschlossenen weitreichenden Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes betreffen auch die kulturellen Einrichtungen im Saarland. Die bundesgesetzlichen Vorgaben umfassen den Betrieb von Kultureinrichtungen und sind ab Samstag, den 24. April 2021 umzusetzen.

Überschreitet in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken an drei aufeinander folgenden Tagen laut Robert-Koch-Institut (RKI) die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so gilt dort ab dem übernächsten Tag folgendes: „Die Öffnung von Einrichtungen wie Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikclubs, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie entsprechende Veranstaltungen sind untersagt. Dies gilt auch für Kinos mit Ausnahme von Autokinos.“ Das Eintreten der im Bundesgesetz bestimmten Lage stellt im Saarland das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF) fest. Dieser Fall wird bereits am morgigen Samstag, den 24. April für den Regionalverband Saarbrücken, die Landkreise Saarlouis, Neunkirchen und St. Wendel eintreten.

Sinkt in dem entsprechenden Landkreis beziehungsweise im Regionalverband Saarbrücken die 7-Tage-Inzidenz unter den Wert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen, so treten dort ab dem nächsten Tag die Beschränkungen außer Kraft. Weiterhin sind die Regelungen der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Saarlandes zu beachten.

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