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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Landesbezirk Südwest sorgt sich um die Zukunft der K&U Bäckerei GmbH. Das Unternehmen soll nach Informationen des Betriebsrats bis Ende 2023 zerschlagen werden.

Im Jahr 2019 beging K&U noch das 100-jährige Firmenjubiläum unter Berufung auf die 1919 erfolgte Gründung der Bäckerei Usländer. K&U ist eine 100prozentige Tochter der Edeka Südwest mit rund 3.500 Menschen. Ebenfalls aufgelöst werden soll die K&U Tochter Bäckerhaus Ecker im Saarland mit 450 Beschäftigten. Daher gehen die Beschäftigten der K&U Bäckerei GmbH, Bäckerbub und Bäckerhaus Ecker am Sonntag, den 21. Februar in Baden-Württemberg und im Saarland auf die Straße.

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Uwe Hildebrandt, Landesbezirksvorsitzender: „Edeka Südwest ist drauf und dran, K&U und Bäckerhaus Ecker zu zerlegen. Die Filialen sollen den jeweiligen Edeka-Einzelhändlern zur Übernahme angeboten oder geschlossen werden. Das ist das Gegenteil von sozialer und unternehmerischer Verantwortung. Für die Beschäftigten droht eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, denn viele Einzelhändler sind weder tarifgebunden, noch haben sie einen Betriebsrat. Auch für die vier Produktionsbetriebe der Bäckerbub GmbH befürchten wir Auswirkungen, wenn die Verknüpfung von Produktion und Verkauf entfällt. Wir fordern Edeka Südwest auf, von diesen Plänen Abstand zu nehmen. Es ist ein wirtschaftlicher Irrweg. Das zeigt auch das Schicksal der Edeka-Tochter Schäfer Brot in Norddeutschland, die im Jahre 2013 bereits abgewickelt wurde.“

Die Gewerkschaft NGG ruft die Beschäftigten zu einer Protestkundgebung am Sonntag, dem 21. Februar 2021 ab 14 Uhr an den jeweiligen Standorten der Verwaltung/Bäckerbub auf.

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  • Bäckerhaus Ecker GmbH, Gewerbering 2, 66450 Bexbach

Es wird Ansprachen geben. Die Beschäftigten werden zudem eine Menschenkette rund um die jeweiligen Bäckerbub-Standorte bilden.

Die Einhaltung der Corona- Schutzmaßnahmen ist sichergestellt.

Die Gewerkschaft NGG wird die Betriebsräte im Saarland und in Baden-Württemberg bei den anstehenden Verhandlungen zu einem Interessenausgleich und Sozialplan unterstützen.

Quelle: NGG

 

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