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Wer Ärger mit der Stromrechnung hat oder unsicher ist, ob der Gasvertrag korrekt abgerechnet wurde, landet oft beim Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur. Auch 2025 war dort wieder viel los: Zehntausende Menschen suchten Rat, wenn es um Verträge, Preise oder Fristen rund um die Energieversorgung ging.

Nach aktuellen Angaben der Bundesnetzagentur gingen 2025 rund 57.000 Anfragen und Beschwerden beim Verbraucherservice Energie ein. Damit lag das Aufkommen nur leicht unter dem Vorjahreswert von knapp 59.000 Eingängen. „Der Stromliefervertrag ist elementar für die Menschen. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fragen zu ihrer Energiebelieferung haben, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

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Den größten Teil der Rückmeldungen machten Fragen zur Stromversorgung aus, ein kleinerer Teil betraf die Gasversorgung. Im Mittelpunkt standen dabei die Energielieferverträge. Viele Kundinnen und Kunden wollten wissen, wie sich ihre Rechnung genau zusammensetzt und welche Preisbestandteile zulässig sind. Häufig ging es auch um die Frage, innerhalb welcher Frist Energieversorger nach Vertragsende eine Schlussabrechnung erstellen müssen. Ein weiterer Schwerpunkt waren Anfragen zum Kündigungsrecht bei Lieferverträgen.

Wie bereits 2024 beschäftigte auch 2025 zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher das Thema Wärmepumpe. Viele wandten sich mit Fragen zu den Regelungen beim Anschluss einer Wärmepumpe an den Verbraucherservice Energie. Parallel dazu blieb das Interesse an einem Wechsel von der Gasversorgung hin zu alternativen Energieträgern hoch. Die aktuellen Zahlen zum Verbraucherservice Energie stellt die Bundesnetzagentur in einem Datenportal online bereit; der Stand der veröffentlichten Auswertung ist der 16.01.2026.

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Der Verbraucherservice Energie fungiert als nationale Kontaktstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher im Energiebereich. Dort erhalten Ratsuchende Informationen zu ihren Rechten, zu den geltenden energierechtlichen Vorschriften und zu möglichen Schritten bei Streitigkeiten mit Gas- oder Stromversorgern. Die Bundesnetzagentur verweist in diesem Zusammenhang auch auf ihre Hinweise zu Handlungsoptionen bei Verstößen im Energiesektor.

Die beim Verbraucherservice eingehenden Informationen dienen nicht nur der individuellen Beratung. Sie werden auch genutzt, um mögliche Missstände im Markt zu erkennen. Die Bundesnetzagentur prüft auf dieser Grundlage, ob Energieversorger ihre energierechtlichen Pflichten einhalten. Wenn der Verdacht besteht, dass Unternehmen systematisch gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen, kann die Behörde aufsichtsrechtliche Maßnahmen einleiten.

Zusätzliche Informationen zu vielen Fragen rund um die Energiebelieferung stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Website bereit. Dort finden sich unter anderem Erläuterungen zu Verträgen, Preisen, Abrechnungen und Rechten von Haushaltskunden im Strom- und Gasbereich.

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