Die Bundesnetzagentur verlangt von Stromnetzbetreibern künftig die Lieferung von 250 teils schwer zu ermittelnden Datenpunkten – und erntet dafür deutliche Kritik aus der Energiewirtschaft. Am vergangenen Freitag hat die Behörde ihre Festlegung zur Datenerhebung über die Netzleistungsfähigkeit veröffentlicht. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht darin eine bürokratische Zusatzlast, die ausgerechnet in einer Phase kommt, in der alle verfügbaren Kräfte für den Netzausbau gebraucht werden.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, machte am 3. März 2026 unmissverständlich klar, wo aus Sicht der Branche das Problem liegt: „Regulierung sollte daher Investitionen und Handlungsspielräume stärken und nicht zusätzliche operative Belastungen schaffen.“ Grundsätzlich stehe der Verband hinter dem Ziel, Netzbetreiber zu belohnen, die bei der Digitalisierung ihrer Stromnetze besondere Kompetenz zeigen. Doch der Weg dorthin sei falsch gewählt.
Der Kern der Auseinandersetzung dreht sich um die Praxistauglichkeit der geforderten Daten. Viele der 250 abgefragten Punkte liegen laut BDEW in der betrieblichen Realität schlicht nicht vor und müssten über Annahmen oder Schätzungen zusammengetragen werden. Andreae stellte die Konsequenz nüchtern fest: Wenn Netzbetreiber gezwungen seien, Werte zu schätzen statt zu messen, leide zwangsläufig die Datenqualität. Kennzahlen, die auf einer solchen Grundlage errechnet würden, seien weder belastbar noch untereinander vergleichbar – und damit für eine sinnvolle Regulierung kaum zu gebrauchen.
Der Verband räumte ein, dass im Vorfeld der Festlegung einzelne Konkretisierungen bei Datendefinitionen erreicht werden konnten. Gleichzeitig sei jedoch festzuhalten, dass zahlreiche Verbesserungsvorschläge sowohl von Netzbetreibern als auch vom BDEW selbst unberücksichtigt geblieben seien. Besonders stört die Branche, dass die Bundesnetzagentur den Nutzen der Erhebung pauschal höher bewertet als den damit verbundenen Aufwand. Auch die finanziellen Folgekosten für notwendige IT-Umstellungen bei den Netzbetreibern stufe die Behörde generell als verhältnismäßig ein – ohne dies im Einzelfall zu belegen.
Andreae formulierte deshalb eine konkrete Forderung an die Regulierungsbehörde: Die Bundesnetzagentur solle bei ihren Festlegungen künftig den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft berechnen und öffentlich zur Diskussion stellen – so wie es für Bundesministerien bei Gesetzesvorlagen längst üblich sei. „Auch die Behörde sollte die politischen Maßgaben zur Reduzierung der Bürokratie beachten“, sagte die BDEW-Chefin.
Die Debatte berührt einen Grundkonflikt der Energiewende: Einerseits braucht die Transformation transparente Daten über den Zustand der Netze, andererseits bindet jede zusätzliche Berichtspflicht Kapazitäten, die beim eigentlichen Umbau der Infrastruktur fehlen. Ob die Bundesnetzagentur auf die Kritik reagiert und ihre Anforderungen nachjustiert, bleibt vorerst offen. Der BDEW hat jedenfalls deutlich gemacht, dass er die Festlegung in ihrer jetzigen Form für einen Rückschritt hält – nicht beim Ziel, aber beim Weg dorthin.






















