white vehicle with snow
Symbolbild - Foto: Erik Mclean
Anzeige

Wenn die Temperaturen fallen und sich Schnee und Eis auf Straßen und Autos legen, wird jede Fahrt schnell zur Herausforderung. Neben der passenden Bereifung spielen im Winter eine Reihe von Regeln eine Rolle, die oft unterschätzt werden – und bei Verstößen nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden können.

Klar ist: Ohne geeignete Reifen geht im Winter nichts. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Wird dabei der Verkehr behindert, erhöht sich die Summe auf 80 Euro, zusätzlich kommt ein Punkt in Flensburg hinzu. Der ADAC weist darauf hin, dass es nicht nur um die eigene Sicherheit geht, sondern auch darum, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Anzeige

Vor dem Start sollte das Auto gründlich von Schnee und Eis befreit werden. Scheiben, Scheinwerfer und Spiegel müssen vollständig frei sein. Das bekannte „Guckloch“ in der Frontscheibe reicht nicht aus und gilt als Ordnungswidrigkeit. Wer so losfährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Der Hintergrund: Eingeschränkte Sicht erhöht das Unfallrisiko deutlich, auch wenn die Strecke vermeintlich kurz ist.

Besondere Aufmerksamkeit verlangt im Winter auch das Kennzeichen. Es muss jederzeit lesbar sein – auch während der Fahrt. Lagert sich unterwegs Schnee oder Matsch an, kann es nötig sein, eine Pause einzulegen und das Schild zu säubern. Bleibt das Kennzeichen unkenntlich, droht ein Verwarnungsgeld von 5 Euro. Wird es dagegen absichtlich verdeckt oder manipuliert, kann dies als Kennzeichenmissbrauch gewertet werden und ein Strafverfahren nach sich ziehen.

Anzeige

Beliebt, aber verboten, ist das Warmlaufenlassen des Motors vor der Abfahrt. Viele lassen den Wagen im Stand laufen, um die Scheiben leichter freizubekommen oder den Innenraum zu heizen. Das schadet nicht nur der Umwelt und erhöht den Verschleiß des Motors, sondern ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Wer dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro wegen vermeidbarer Abgasbelästigung rechnen.

Auch die Kleidung am Steuer spielt eine Rolle. Dicke Winterjacken wirken zwar praktisch, können im Ernstfall aber gefährlich werden. Ein ADAC-Test zeigt: Trägt ein Autofahrer eine Winterjacke und liegt der Sicherheitsgurt dadurch nicht direkt am Körper an, kann bereits ein Auffahrunfall bei 16 km/h schwere innere Verletzungen verursachen. Der Grund: Der Gurt kann den Körper nicht richtig zurückhalten, weil die dicke Kleidung dazwischen liegt.

Wer ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen besitzt, muss zudem die zulässige Nutzungsdauer im Blick behalten. Nach Ablauf des eingetragenen Zeitraums darf das Auto nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Das betrifft nicht nur Fahrten, sondern auch das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Im Winter müssen solche Fahrzeuge daher auf rein privatem Grund abgestellt werden. Wird das missachtet, droht ein Verwarnungsgeld von 40 Euro.

Die Beispiele zeigen, dass im Winter viele Details über die Rechtmäßigkeit einer Fahrt entscheiden. Wer die Regeln zu Bereifung, Sicht, Kennzeichen, Motorbetrieb, Kleidung und Saisonkennzeichen kennt und beachtet, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern reduziert auch das Risiko für sich und andere im Straßenverkehr.

Anzeige