Symbolbild

Neue Öffnungsschritte treten am Freitag, den 9. Juli, in Kraft. Unter anderem dürfen Clubs und Diskotheken unter Auflagen wieder öffnen. Das hat der Ministerrat in seiner letzten in dieser Woche Sitzung beschlossen. 

Diskotheken und Clubs dürfen ab Freitag unter strengen Auflagen wieder öffnen. Die Höchstzahl beläuft sich dabei auf 250 Gäste, wobei die Personenbegrenzung anhand der 5 Quadratmeter-Regelung bestimmt wird. Die Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein, Einlass kann nur durch die Vorlage eines negativen Tests bzw. Geimpften-/Genesenennachweises erfolgen und es gilt eine Maskenpflicht abseits eines festen Platzes.

Damit einhergehend fällt auch das Alkoholausschankverbot zwischen 1:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie die Sperrstunde für Gastronomiebetriebe weg. Weiterhin entfällt die Testpflicht für den Kontaktsport im Außenbereich und für Strand- und Freibäder ebenso wie die Beschränkung der Gruppengröße auf höchstens 10 Personen an einem Tisch in der Gastronomie. Außerdem ist ab Freitag wieder die Bewirtung an Theken möglich.

Zusätzlich zur starren Personenobergrenze für Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich von 250 und 500, wurde eine Regelung über die relative Auslastung einer Veranstaltungsstätte getroffen. Das bedeutet: Öffentliche sowie private Veranstaltungen sind bis zu 50% Auslastung der Veranstaltungsstätte zulässig; die Personenhöchstgrenzen von 250 bzw. 500 Personen bleiben zusätzlich bestehen, um eine Schlechterstellung zur bisherigen Regelung zu vermeiden.

In Hotelbetrieben gilt die Maskenpflicht mit in Krafttreten der aktualisierten Verordnung nur noch im Innenbereich. Daneben müssen Hotelgäste bei ihrem Aufenthalt nicht mehr alle 48 Stunden das Testergebnis aktualisiert vorzeigen. Es ist nun ausschließlich bei Anreise ein Testnachweis bzw. Nachweis der Immunisierung erforderlich.

Die Gruppengröße der Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche wurde auf 100 Personen erhöht. Bei den Testnachweispflichten wurde darüber hinaus eine Differenzierung vorgenommen. Um die unterschiedlichen Ausführungen der Veranstaltungen abzubilden, wurden die Testpflichten der Teilnehmer wie folgt geregelt:  Grundsätzlich gilt eine tägliche Testung der Teilnehmenden. Bei Wochenveranstaltungen, die als Tagesveranstaltung in festen Gruppen durchgeführt werden, z.B. Stadtranderholung, ist jedoch ein Testnachweis zweimal die Woche ausreichend. Bei mehrtägigen Aufenthalten in festen Gruppen, wie zum Beispiel Zeltlagern und ähnlichem, ist der Testnachweis zu Beginn und zum Ende der Maßnahme zu führen.

Bei weiterhin niedrigem Infektionsgeschehen wird die Landesregierung auch weitere Öffnungsschritte sowie die Rücknahme verschiedener Beschränkungen beschließen.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Der anhaltend positive Trend des Infektionsgeschehens macht weitere Erleichterungen und die Rücknahme von Beschränkungen im Rahmen unseres Saarland-Modells möglich. So kann unter anderem auch die Disco- und Clubszene wieder öffnen. Ich weiß, dass sich viele Menschen bereits einen Wegfall aller Beschränkungen wünschen, doch wir halten am Saarland-Modell als langfristiges Steuerungsmodell fest und ermöglichen in Verbindung mit verschiedenen Voraussetzungen so mehr öffentliches Leben. Wir müssen jedoch weiterhin umsichtig sein und dürfen keine Rückschläge riskieren. Die Landesregierung wird die Situation weiterhin detailliert überprüfen und mit den Expertinnen und Experten nächste Woche die aktuelle Situation analysieren und Vorbereitungen für den Herbst beraten. Es gilt weiterhin so viel Einschränkung wie nötig und so viel Freiheit wie irgend möglich.“

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Der Sommer wird gut, aber wir müssen schon jetzt an den Herbst denken. Wir werden in der Landesregierung nächste Woche mit Expertinnen und Experten beraten, wie weitere Vorbereitungen für den Herbst und die stärker werdende Delta-Variante aussehen müssen. Bei der jetzt sehr niedrigen Inzidenz erübrigen sich aber so manche Einschränkungen: Deshalb werden Clubs und Diskotheken wieder öffnen dürfen. Diverse Beschränkungen für Veranstaltungen, Hotellerie und Gastronomie werden gelockert und so ein wirtschaftlicheres Arbeiten ermöglicht – zum Beispiel erleichtert der Wegfall der 48h-Testpflichten die saarländischen Beherbergungsbetriebe deutlich.“

 

 

 

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