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Fünf weitere Traditionen gehören ab sofort zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland. Die Kulturministerkonferenz der Länder und Kulturstaatsminister Wolfram Weimer haben am Freitag gemeinsam beschlossen, die Bolzplatzkultur, das Herrenschneiderhandwerk, die Martinstradition im Rheinland, die Schaustellerkultur auf Volksfesten sowie die Traditionelle Kleine Küstenfischerei an der Ostseeküste und in den Boddengewässern in das Bundesweite Verzeichnis aufzunehmen. Damit wächst die Liste auf insgesamt 173 kulturelle Ausdrucksformen, die hierzulande praktiziert und von Generation zu Generation weitergegeben werden.

Die Bandbreite der Neuzugänge fällt auf: Vom improvisierten Kicken auf asphaltierten Hinterhofplätzen über die filigrane Handwerkskunst der Maßschneiderei bis hin zu den Laternenumzügen am Martinstag im Rheinland reicht das Spektrum. Hinzu kommen die fahrenden Schausteller, die seit Jahrhunderten Volksfeste in ganz Deutschland prägen, und die kleinen Küstenfischer an der Ostsee, deren Arbeitsweise eng mit den Boddengewässern Mecklenburg-Vorpommerns verknüpft ist. Jede dieser Praktiken steht für eine eigene Form gelebter Alltagskultur, die weit über bloße Folklore hinausgeht.

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Katharina Binz, Präsidentin der Kulturministerkonferenz und rheinland-pfälzische Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, ordnete die Entscheidung ein: „Immaterielles Kulturerbe lebt davon, dass Menschen ihre Traditionen im Alltag weitergeben und gemeinsam gestalten. Ob Bolzplatz, Handwerk oder Küstenfischerei – diese kulturellen Praktiken verbinden Generationen und prägen regionale Identität.“ Bund und Länder trügen gemeinsam Verantwortung dafür, dieses Wissen auch für kommende Generationen zu bewahren.

Kulturstaatsminister Weimer hob besonders zwei der neuen Einträge hervor. Die Martinstradition im Rheinland vermittle Werte wie Teilen, Solidarität und Zusammenhalt über Generationen hinweg. Das Herrenschneiderhandwerk wiederum verbinde traditionelle Handwerkskunst mit zeitgenössischem Design und präge bis heute die Mode- und Kreativwirtschaft maßgeblich. „All das gilt es, zu schützen und für die Zukunft erlebbar zu halten“, betonte Weimer.

Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, richtete den Blick auf die gesellschaftliche Dimension: „Immaterielles Kulturerbe entsteht dort, wo Menschen sich einbringen, Wissen teilen und kulturelle Praktiken gemeinsam gestalten.“ Die Neuaufnahmen zeigten, wie wandlungsfähig kulturelle Ausdrucksformen heute seien – getragen von Gemeinschaften, die sich ihrer Geschichte bewusst sind und aktiv an einer vielfältigen Zukunft arbeiten. Kulturerbe sei mehr als ein Blick zurück, so Wulf, es sei gelebte Gegenwart.

Das Verfahren hinter den Aufnahmen folgt einem mehrstufigen Prozess. Vorschläge werden zunächst vom Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission geprüft, bevor Bund und Länder gemeinsam über die Eintragung entscheiden. Das Bundesweite Verzeichnis würdigt dabei ausdrücklich kreative, inklusive und innovative Kulturformen – es geht nicht um museale Konservierung, sondern um lebendige Praxis.

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Die Grundlage für das gesamte System bildet das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, das 2003 in Paris verabschiedet wurde. Mittlerweile haben 185 Staaten den Vertrag ratifiziert, Deutschland trat 2013 bei. Seit mehr als zwei Jahrzehnten unterstützt die UNESCO weltweit die Weitergabe, Dokumentation und den Erhalt lebendiger Traditionen aus Bereichen wie Tanz, Theater, Musik, Naturwissen, Handwerkstechniken und mündlichen Überlieferungen.

Aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können Einträge zudem für eine von drei internationalen UNESCO-Listen vorgeschlagen werden. Auf diesem Weg wurden bereits so unterschiedliche Praktiken wie die finnische Saunakultur, der jamaikanische Reggae und das Hebammenwesen zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt. Deutschland ist derzeit mit zehn Einträgen auf diesen internationalen Listen vertreten. Ob eine der fünf neuen deutschen Traditionen eines Tages diesen Sprung schafft, bleibt offen – im Bundesweiten Verzeichnis haben sie ihren Platz nun sicher.