Am Zunderbaum erweitert Variopack seinen Standort. Nach Aussage von Kirkels Bürgermeister Frank John will das Unternehmen auch seinen Firmensitz von Homburg nach Kirkel verlegen. - Foto: Rosemarie Kappler
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Das Industrie- und Gewerbegebiet Zunderbaum zwischen Homburg und Kirkel wird zunehmend dominiert von der Logistikbranche. Der Fiege-Konzern hat hierfür das 17 Hektar große Areal Zunderbaum II vom Land erworben und zum Jahresbeginn roden lassen. Und auf der Fläche von Zunderbaum I erweitert zurzeit das an der Bexbacher Straße in Homburg verortete Unternehmen Variopack seinen Standort II auf Kirkeler Gemarkung.

Die interessante Frage dabei: Verlagert das Unternehmen damit auch gleichzeitig seinen Firmensitz von Homburg nach Kirkel? Eine schriftliche Anfrage hat das Unternehmen nicht beantwortet. Von der Stadtverwaltung Homburg hieß es: „Zu etwaigen Entwicklungs- und Verlagerungsabsichten von privaten Vorhaben und gewerblichen Betrieben äußert sich die Abteilung 610 (Baubehörde) nicht, Bauvorhaben von Gewicht erfahren ihre Einvernehmenserteilung öffentlich im Bau- und Umweltausschuss; ob dann das Baurecht realisiert wird, ist eine Investitionsentscheidung Dritter.“ Kirkels Bürgermeister Frank John hat aber HOMBURG1 kurz und bündig bestätigt: „Variopack will auch seinen Hauptsitz in die Gemeinde Kirkel verlagern.“ Zusätzlich gebe es noch zwei andere Ansiedlungs-Anträge, die durch den Gemeinderat positiv beschieden worden seien.

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Mit Blick in die Zukunft – dann wenn auch Fiege-Logistik seinen Standort in Betrieb genommen und die Kreisstadt Homburg ihr dem Zunderbaum vorgelagertes Gebiet G9 unter anderem mit der Landesfeuerwehrschule belegt hat – ist eine Verkehrszunahme vorprogrammiert. Das lenkt erneut den Blick auf den Homburger Wunsch, die als Notausfahrt ausgelegte Xenonstraße für den normalen Verkehr zu öffnen. Dem müsste Kirkel aber zustimmen und dazu den vor Jahren geschlossenen städtebaulichen Vertrag ändern. Das will die Gemeinde nicht. John: „An der Haltung zur Notzufahrt hat sich nichts geändert.“

Homburgs Bürgermeister Michael Forster scheint diese Kröte nun allmählich schlucken zu müssen: „Das Ansinnen war, das Verkehrsaufkommen wenigstens teilweise von Homburg auf die sonst stark von dem Gewerbegebiet profitierende Nachbargemeinde Kirkel zu verlagern. Das ist aufgrund vor längerer Zeit geschlossener Vereinbarungen rechtlich nicht möglich.“ Auf die allgemeine Entwicklung in den drei großen Gewerbegebieten an der B423 angesprochen sagt er: „Sicherlich sind wir uns einig, dass Ansiedlungen im Bereich des Industrie- und Gewerbegebiets Zunderbaum, die weniger verkehrsintensiv wären und mehr Arbeitsplätze mit sich brächten, für die Stadtentwicklung insgesamt wünschenswerter wären.“ Ein Weg den Homburg aus seiner Sicht beschreite: „Wir können hervorheben, dass die Teile des Zunderbaums zwischen jetziger Zufahrt und Möbelfundgrube, die wir selbst vermarkten, keine weiteren Logistiker aufnehmen wird. Das ist auch so vom Homburger Stadtrat beschlossen worden. Wenn es uns nur um eine erfolgreiche Belegung gehen würde, hätten wir schon große Teile der Fläche vermarkten können. Doch haben wir Pläne, die nachhaltiger ausgerichtet sind.“

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Mit Storage 24 sei ein Anfang gemacht, und es gebe bekanntlich auch die Entscheidung für die Ansiedlung der Landesfeuerwehrschule: “Hier sind wir froh, eine Landeseinrichtung in Homburg etablieren zu können. Auch erwarten wir uns von dieser Ansiedlung Synergieeffekte im Bereich Sicherheit und Katastrophenschutz. Wir werden künftig auf Ansiedlungen orientieren, die zu Homburg passen und uns bestenfalls auch helfen, den Transformationsprozess, der sich bei uns vor allem im Bereich der Automobilzulieferindustrie und der Energiewirtschaft vollzieht, aktiv zu begleiten.“

Bleibt noch der Blick auf den Zunderbaum II mit dem beabsichtigten Fiege-Logistikzentrum; eine Ansiedlung, die vom Land vorangetrieben wurde, nicht von der Kreisstadt. Dort bestehe grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Baugenehmigung auf Grundlage des gültigen Bebauungsplanes heißt es seitens der Bauverwaltung und ergänzend: „Es gibt noch keine Erschließungsplanung für das Bebauungsplan-Gebiet Zunderbaum II. Auch liegt noch kein Bauantrag vor.“ Allerdings laufe ein Vorplanungs- und Prüfprozess, bei dem der Investor mit dem Landesbetrieb für Straßenbau die verkehrlichen Planungen zur Anbindung der Fläche an die B423 abstimme. Sollten dabei Verkehrsmengen kritisch gesehen werden, so würden diese durch die Kreispolizeibehörde und den LfS zur Leistungsfähigkeitserhaltung der jeweiligen Verkehrsknoten im Baugenehmigungsverfahren reglementiert werden müssen, dies mache der Baulastträger Land für den Bund in eigener Zuständigkeit, nicht die Gemeinde oder die kommunale Untere Bauaufsicht.

„Dann werden straßenrechtliche Vereinbarungen mit der Stadt und dem Land geschlossen werden und ein Erschließungsvertrag zwischen Erschließungsträger und der Stadt, da ein Baugebiet neu angebunden und erschlossen wird; diese Verkehrsplanungen werden noch im Stadtrat als Ausbaubeschluss und mittels eines öffentlich-rechtlichen städtebaulichen Vertrages (Erschließungsvertrag) beraten und beschlossen werden“, teilt die Stadtverwaltung auf die Frage nach dem weiteren Fortgang der Entwicklung mit.

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