Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises macht darauf aufmerksam, dass es zum Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unbedingt eines positiven PCR-Testergebnisses bedarf. So muss ein positiver Antigen-Schnelltest auch immer durch einen positiven PCR-Test bestätigt werden.

Wer ein positives Schnelltest aus einem Testzentren erhalten hat, kann unter Vorlage dieses positiven Schnelltestergebnisses auch einen PCR-Test in einem der Landestestzentren durchführen lassen. Natürlich führen auch die Hausärzte sowie Kinderärzte PCR-Tests durch. Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, müssen sich die betroffenen Personen unverzüglich in häusliche Isolation begeben und ihre engsten Kontaktpersonen informieren.

Wichtig: Personen mit einem positiven Schnelltest-Ergebnis sollten unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung vornehmen lassen. Ansonsten haben diese keinen Quarantäne-Nachweis über den Zeitraum zwischen Schnelltest und PCR-Entnahme, beispielsweise für den Arbeitgeber.

Die Befundübermittlung (negativ oder positiv) erfolgt datenschutzkonform über das Labor direkt an das zuständige Gesundheitsamt. Anhand eines QR-Codes können auch die getesteten Personen ihr Testergebnis mit dem Smartphone abrufen.

Auf der Homepage des Saarpfalz-Kreises gibt es die wichtigesten Infos auf einen Blick.

Auch interessant:

Corona-Infektionen im Saarpfalz-Kreis – So ist die neue Vorgehensweise des Gesundheitsamtes

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein