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Aus einem „soll“ wird künftig ein „muss“: Das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) soll nach der Anhörung im Landtag an mehreren zentralen Stellen nachgeschärft werden. Die SPD-Landtagsfraktion legt dazu einen Abänderungsantrag vor, der zahlreiche Vorschläge von Verbänden, Interessenvertretungen und Sachverständigen aufnimmt. Ziel ist es, Barrierefreiheit verbindlicher zu regeln, Rechte besser durchsetzbar zu machen und Menschen mit Behinderungen stärker in politische Entscheidungen einzubinden.

„Wir wollen ein Saarland, in dem alle Menschen selbstbestimmt leben und selbstverständlich teilhaben können“, erklären Christina Baltes und Flora-Elisa Schröder, die beiden Sprecherinnen für Inklusion und Behindertenpolitik der Fraktion. Dafür brauche es Regeln, auf die man sich verlassen könne. Deshalb solle Barrierefreiheit an entscheidenden Punkten verbindlicher werden.

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Konkret bedeutet das: Wo das Land baut, wird aus einer bloßen Empfehlung grundsätzlich eine Pflicht. Das gilt laut den Abgeordneten auch für Bereiche, in denen Menschen mit Behinderungen arbeiten. Zugleich soll das Verbandsklagerecht gestärkt werden, damit bestehende Ansprüche nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch tatsächlich eingefordert werden können.

Baltes und Schröder betonen, dass die Anhörung von Beginn an bewusst als Werkzeug gedacht war, um das Gesetz gemeinsam mit den Betroffenen weiterzuentwickeln – also mit jenen Menschen, die aus eigener Erfahrung wissen, wo im Alltag Barrieren bestehen. Damit baue man auf der umfangreichen Beteiligungsphase des Sozialministeriums auf. „Wir haben zugehört und viele Hinweise aufgenommen“, so die beiden Sprecherinnen.

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Einige der geplanten Änderungen zielen auf Gruppen, die bislang zu wenig Beachtung fanden. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen künftig ausdrücklich im Gesetz berücksichtigt werden. Der Landesbeauftragte und der Landesbeirat erhalten stärkere Beteiligungsrechte. Und für Krisen- und Katastrophenfälle soll sichergestellt werden, dass wichtige Informationen auch Menschen mit Behinderungen zuverlässig erreichen.

Hinter all dem steht ein Leitsatz, den die Fraktion als Verpflichtung versteht: „Nichts über uns ohne uns.“ Mit den Änderungen wolle man diesem Grundsatz mehr Gewicht geben, so Baltes und Schröder. Aus einem bereits guten Entwurf werde so ein noch besseres Gesetz für die Menschen im Saarland.

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