Symbolbild Foto: Bundesrat

Anlässlich der 1000. Sitzung am Freitag besuchte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundesrat. In seiner Rede würdigte das deutsche Staatsoberhaupt die Rolle der Länderkammer und deren Bedeutung für die Entwicklung der Bundesrepublik.

Tobias Hans (CDU), Quelle: Staatskanzlei Saarland/Carsten Simon

Für Ministerpräsident Tobias Hans zeigt der Bundesrat seine Stärke gerade auch in Krisenzeiten: „Die Interessen von 16 Ländern zu verbinden, klingt auf den ersten Blick langwierig und schwierig. Wie schnell und unbürokratisch das ganze jedoch auch gehen kann, hat der Bundesrat gerade in der aktuellen Corona-Krise gezeigt. Ich erinnere an die kurzfristig anberaumte Sondersitzung am 25. März 2020, auf der die Länder den Weg frei gemacht haben für umfangreiche Hilfspakete zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in dreistelliger Milliardenhöhe. Mit weiteren Sondersitzungen hat der Bundesrat erheblich dazu beigetragen, dass Deutschland schnell und zielgerichtet auf die immer neuen Herausforderungen in der Coronakrise reagieren konnte. Mit dem heutigen Jubiläum wünsche ich mir, dass wir auch im Bundesrat, wie in allen übrigen Bereichen, möglichst bald wieder zur Normalität zurückkommen können und die Pandemie erfolgreich bekämpft haben. Der Föderalismus und damit auch der Bundesrat haben gerade auch in Krisen ihre wichtige Bedeutung für das gesamte Land wiederholt unter Beweis gestellt.“

Auf der umfangreichen Tagesordnung der Länderkammer standen zudem zahlreiche Gesetzesbeschlüsse des Bundestages, zur abschließenden Beratung durch die Länderkammer. Die Länderkammer billigte mit den Stimmen des Saarlandes den Gesetzentwurf der Bundesregierung für mehr Flexibilität beim Elterngeldbezug. Eltern profitieren damit zukünftig von erweiterten Teilzeitmöglichkeiten, einfacheren Verfahren und längerem Elterngeldbezug bei Frühgeburten. Ministerpräsident Tobias Hans: „Das Elterngeld gibt jungen Familien wichtige und notwendige Flexibilität in der Frühphase der Elternschaft. Um die Vereinbarung von Familie und Beruf weiter zu verbessern, schaffen wir zeitgemäße Flexibilisierungen für junge Mütter und Väter bei der Verteilung der Familien- und Arbeitszeiten.“

Das Saarland stimmte zudem der Verlängerung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis 30. April 2021 zu. Sie gilt für solche Unternehmen, die staatliche Hilfeleistungen aus den staatlichen Hilfsprogrammen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie erwarten können. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Anträge im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 gestellt sind. Die aktuelle Regelung lief am 31. Januar 2021 aus. Ministerpräsident Tobias Hans: „Ich halte eine moderate Verlängerung der Regelung für richtig und wichtig. Wir müssen verhindern, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, in die Insolvenz rutschen.“

Keine Mehrheit in der Länderkammer fand hingegen die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft, zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 27. Mai 2020 § 113 Telekommunikationsgesetz und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht stellte dabei fest, dass diese die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses verletzen. Mit der Neuregelung sollt unter anderem auch das seitens des Bundesrates bereits beschlossene, aber vom Bundespräsidenten noch nicht ausgefertigte „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität”, an die Rechtsprechung des Gerichts angepasst werden. Das Saarland stimmte dem Gesetzentwurf heute zu.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Ich bedauere es sehr, dass die notwendige Mehrheit im Bundesrat, aufgrund der Haltung der FDP und der Grünen nicht zustande gekommen ist. Damit verzögert sich die Ausfertigung und das Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität weiter. Die Verrohung der Sprache und der Diskussionskultur im Netz stellt eine unmittelbare Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft dar. Der Rechtsstaat muss daher die klare Botschaft senden, dass Hass, Gewalt und Bedrohung weder auf der Straße noch im virtuellen Raum akzeptiert wird. Die erweiterten Möglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden sind dabei ein wesentliches Instrument. Das Vorhaben ist zu wichtig, als dass es weiteren Aufschub erlaubt.“

Auch aus den Ländern wurden zahlreiche Initiativen angestoßen. Das Saarland unterstützte dabei eine Initiative zur Verbesserung des Tierschutzes bei Transporten in Drittländer. Damit soll erreicht werden, dass Rindertransporte in weit entfernte Drittstaaten verboten werden – sofern zu befürchten ist, dass die Tiere dort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden. Welche Länder betroffen wären, soll die Bundesregierung nun prüfen. Des Weiteren standen Gesetzentwürfe der Bundesregierung im 1. Durchgang zur Beratung bei den Ländern an. Ein wichtiges Vorhaben der Bundesregierung ist dabei der Gesetzentwurf für Faire-Verbraucherverträge. Die Bundesregierung will Bürgerinnen und Bürger künftig besser vor telefonisch aufgedrängten Verträgen, überlangen Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen schützen. Dabei geht es zum Beispiel um Verträge mit Fitnessstudios, Online-Partnerbörsen, Gas- und Stromlieferanten oder Zeitungs-Abos.

In ihrer umfangreichen Stellungnahme begrüßen die Länder die wesentlichen Ziele des Gesetzes, formulieren aber verschiedene Verbesserungenwünsche. So soll nach den Vorstellungen der Länder beispielsweise, zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, eine verpflichtende, einfache und niedrigschwellige Möglichkeit zur Vertragskündigung auf digitalem Wege geschaffen werden. Die nächste, reguläre Sitzung des Bundesrates findet am 5. März 2021 statt.

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