v. l. n. r.: im Homburger Rathaus den Direktor des Homburger Amtsgerichts, Bernhard Klasen, von Justizstaatssekretär Dr. Jens Diener, Manfred Schneider, Oberbürgermeister Michael Forster und Karlheinz Mazet, den 1. Vorsitzenden der Bezirksvereinigung der Schiedsfrauen und –männer - Foto: Jürgen Kruthoff/Stadtverwaltung
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Manfred Schneider, langjähriger Schiedsmann der Kreisstadt Homburg, wurde für seine herausragenden Verdienste um das Schiedswesen im Rahmen einer feierlichen Verabschiedung gewürdigt.

An der Zeremonie im Homburger Rathaus nahmen auch der Homburger Oberbürgermeister Michael Forster, die Landtagsabgeordnete Sevim Kaya-Karadağ, der Direktor des Amtsgerichts Homburg Bernd Klasen, der Vorsitzende Bund Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner Bezirk Saarbrücken Karlheinz Mazet und der Staatssekretär im Ministerium der Justiz Dr. Jens Diener teil.

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In seiner 25-jährigen Amtszeit schlichtete Schneider zahlreiche Streitfälle und trug mit seinem Engagement maßgeblich zur Entlastung der saarländischen Justiz bei. Schon im April endete seine aktive Zeit als Schiedsmann. Nun wurde ihm für sein vorbildliches Wirken die Ehrennadel in Silber verliehen.

„Mit seinem unermüdlichen Engagement und seiner unvergleichlichen Fähigkeit, Konflikte zu schlichten, hat Manfred Schneider über die Jahre hinweg nicht nur Recht, sondern auch Gerechtigkeit für viele Bürgerinnen und Bürger erlebbar gemacht. Als Schiedsmann hat er bewiesen, dass Dialog und Verständnis oft der beste Weg sind, um Streitigkeiten beizulegen. Im Namen meines Hauses danke ich Herrn Schneider für seinen außergewöhnlichen Einsatz für das Gemeinwohl. Seine Arbeit wird ein Vorbild bleiben – und wir verabschieden ihn heute mit größtem Respekt und Dankbarkeit“, erklärte Staatssekretär Dr. Diener.

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Mit seinem Wirken hat Schneider das Schiedswesen in Homburg und darüber hinaus geprägt und als wichtiger Ansprechpartner das Vertrauen der Bürger gewonnen.

 Hintergrund:

Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden von den Orts- und Gemeinderäten gewählt und nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Das Schiedsverfahren kommt in Straf- und in Zivilstreitigkeiten in Betracht. Bei bestimmten Straftaten, bei denen der Anzeigende auf den sogenannten Privatklageweg verwiesen wird, ist eine Klageerhebung erst zulässig, wenn zuvor ein Sühneversuch durch Schiedsleute gescheitert ist. In zivilrechtlichen Streitigkeiten werden insbesondere Nachbarrechtsstreitigkeiten von Schiedsleuten verhandelt, bevor ein Gericht eingeschaltet werden kann. Im Saarland sind rund 203 Schiedsleute tätig.

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