Wer in Deutschland keinen ausreichenden Internetzugang hat, besitzt seit einiger Zeit einen gesetzlichen Anspruch auf Versorgung. Ob dieser Anspruch im konkreten Fall greift, lässt sich nun deutlich leichter herausfinden: Die Bundesnetzagentur hat ein neues Online-Tool freigeschaltet, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher in weniger als einer Minute prüfen können, ob an ihrer Adresse die gesetzlich definierte Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten potenziell verfügbar ist.
Die Schwellenwerte, um die es geht, sind klar beziffert: 15 Megabit pro Sekunde im Download, fünf Megabit pro Sekunde im Upload und eine maximale Latenz von 150 Millisekunden. Wer diese Werte an seinem Wohnort nicht erreicht, gilt als unterversorgt und kann sich auf das im Telekommunikationsgesetz verankerte Recht auf Versorgung berufen. Dieses Recht sichert jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Mindestangebot an Sprachkommunikation und Internetzugang zu, das eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe ermöglichen soll.
Das neue Marktüberwachungs-Tool funktioniert denkbar unkompliziert. Nach Eingabe der eigenen Adresse wertet die Anwendung eine Vielzahl von Versorgungsdaten aus, die sowohl leitungsgebundene als auch mobilfunkgestützte Anschlüsse berücksichtigen. Die Ergebnisse werden auf einer Karte mit Gitterzellen von 100 mal 100 Metern dargestellt, sodass sich die Versorgungslage sehr kleinräumig ablesen lässt. Ergibt die Prüfung, dass keine Mindestversorgung vorliegt, führt ein verlinktes Kontaktformular direkt zur Bundesnetzagentur, bei der Betroffene ihren Anspruch geltend machen können.
Die Behörde betont, dass die Anwendung zunächst als Testversion an den Start geht. Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern sollen gezielt eingearbeitet werden, um das Tool kontinuierlich zu verbessern. Auch die zugrunde liegende Datenbasis soll schrittweise erweitert werden. Damit setzt die Bundesnetzagentur auf einen iterativen Ansatz, bei dem die praktische Erfahrung der Verbraucher die Weiterentwicklung steuert.
Hintergrund des gesamten Verfahrens ist die regelmäßige Marktüberwachung, zu der die Bundesnetzagentur gesetzlich verpflichtet ist. Sie prüft in festgelegten Abständen, wie es um die Verfügbarkeit der Mindestversorgung in ganz Deutschland bestellt ist, und passt die Parameter bei Bedarf an. Das neue Tool macht diese bislang eher abstrakte Überwachungsarbeit für die Öffentlichkeit greifbar und gibt Bürgerinnen und Bürgern ein konkretes Werkzeug an die Hand, um ihre Rechte wahrzunehmen.
Weitere Informationen zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten sind erhältlich unter www.bundesnetzagentur.de/rasi, eine Anleitung sowie ein Fragen-und-Antwortkatalog stehen auf der Webseite der Bundesnetzagentur bereit. Dort lässt sich das Marktüberwachungs-Tool auch direkt nutzen. Für alle, die in ländlichen Regionen oder schlecht versorgten Gebieten leben, könnte die Anwendung ein entscheidender erster Schritt sein, um den gesetzlich garantierten Anschluss an die digitale Grundversorgung tatsächlich einzufordern.

















