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Vom Soziallastenausgleich profitieren nur die Gemeindeverbände, die über einem von der Landesverwaltung errechneten Landesdurchschnitt liegen. Alle mit ihren durchschnittlichen Soziallasten darunterliegenden Gemeindeverbände werden nicht berücksichtigt. Hierdurch werden einige Kreise ärmer gerechnet als sie sind und zu Lasten der übrigen Kreise bevorteilt. Lösungsansätze sieht der Kreistag u. a. in der Grunderwerbssteuer, die das Land dann wieder in angemessenen Anteilen den Kommunen und Kreisen belässt, sowie in einem neuen Berechnungsverfahren für den Soziallastenausgleich. 

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Letztlich müsse es das Ziel sein, die kommunalen Schlüsselzuweisungen für die Kreise auf den Durchschnitt der westdeutschen Länder anzuheben. Für den Saarpfalz-Kreis würde dies einen Anstieg der Schlüsselzuweisungen bedeuten, der es zuließe, die Kreisumlage deutlich zu reduzieren und damit die Städte und Gemeinden spürbar zu entlasten. Dies ermöglicht Schuldenabbau, Entlastung der Bürger sowie notwendige Investitionen auf kommunaler Ebene. 

„Es bringt nichts, dass die Kommunen sich in ihren Sparbemühungen ergeben müssen und der Kreis im gleichen Atemzug die Kreisumlage erhöht, weil er Einnahmeverluste verzeichnet. Man muss sich im Land und im Bund auf einen Modus einigen, der eine vernünftige Finanzierung mit sich bringt. Hier wird es nicht damit getan sein, die Kommunen von ihren Kassenkrediten durch das Land zu befreien. Der Modus kann nur auf einer gesetzes- und aufgabenkonformen Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs im Saarland basieren“, betont Landrat Gallo. 

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