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Nach der jüngsten Kreistagssitzung des Saarpfalz-Kreises am 26. September unterstützen dessen Mitglieder mittels einer Resolution die zielgerichteten Bemühungen des Landrates Dr. Theophil Gallo und der Kreisverwaltung, eine bessere Finanzausstattung des Kreises, der Städten und Gemeinden zu erreichen. Der Saarpfalz-Kreis fordert demgemäß die saarländische Landesregierung auf, für eine gerechtere und angemessenere Finanzausstattung der Kreise und Kommunen zu sorgen. 

Der Kreis hat bereits im Zuge der diesjährigen Haushaltsverabschiedung eine umgehende Novellierung des Finanzausgleichssystems im Saarland gefordert. Auch hat die Initiative des Landrats bezüglich der Finanzlage zu konkreten Abstimmungsgesprächen auf der Ebene des Vorstands des saarländischen Landkreistages geführt. Mit der aktuellen Resolution verleihen Kreistag und Kreisverwaltung ihren Forderungen Nachdruck. 

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Warum ist Eile geboten? Die Gesamtbelastung der kreisangehörigen Kommunen ist an einem kritischen Punkt angelangt. In den vergangenen Jahren wurde die Entschuldung des Landes beim Bund zu Lasten des Kreises und der Kommunen vorangetrieben. Dies wirkt sich unmittelbar nachteilig auf die Finanzausstattung aus, weil der Kreis seine ihm obliegenden gesetzlichen Aufgaben erfüllen muss und ihm nur die Möglichkeit verbleibt, restliche Finanzierungslücken über die Kreisumlage und damit zu Lasten der Städte und Gemeinden zu decken. 

So hat das Land 2016 den Anteil der Kreise an der Grunderwerbssteuer ersatzlos gestrichen und diese für sich selbst vereinnahmt. Der Saarpfalz-Kreis musste, um seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, den dadurch bewirkten Einnahmeausfall von ca. sechs Millionen Euro über die Kreisumlage refinanzieren. 

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Ein weiterer Punkt betrifft die Aufteilung der Schlüsselzuweisungen als wesentliches Element des kommunalen Finanzausgleichs. Diese benachteiligt den Saarpfalz-Kreis ebenfalls eklatant, denn die laufenden Zuweisungen daraus decken beim Saarpfalz-Kreis gerade einmal 1,7 Prozent der Aufwendungen. Auf die Einwohner bezogen sind dies pro Kopf nur 24,77 Euro. Zum Vergleich: Der Regionalverband Saarbrücken bzw. der Kreis Neunkirchen erhalten jeweils rund 175 Euro pro Einwohner, bundesweit liegt der Durchschnitt deutlich höher. Des Weiteren verhindert das aktuelle Berechnungsverfahren beim Soziallastenausgleich eine gerechte Verteilung der Zuweisungen.

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