Symbolbild

„Der Bedarf an preiswertem Wohnraum ist groß, das zeigen uns jüngste Erhebungen. Gerade in den Ballungszentren und Universitätsstädten, wie auch in Saarbrücken, mangelt es oft an günstigen Wohnungen, vor allem für Studenten oder Auszubildende. Mit „Wohnen für Hilfe“ können wir diesem Problem ein Stück weit entgegentreten“, erklärte Peter Strobel am Mittwoch vor dem Finanzausschuss des Bundesrates.

Im Rahmen des Konzeptes „Wohnen für Hilfe“ stellen private Anbieter Studierenden und Auszubildenden Wohnraum ohne finanzielle Gegenleistung zur Verfügung. Eine Gegenleistung wird jedoch in Form von Unterstützung im Alltag (z.B. bei Einkäufen, im Haushalt oder bei Arztbesuchen) erbracht. In der Regel wird pro Quadratmeter überlassenen persönlichen Wohnraums eine Stunde Hilfe pro Monat geleistet. Dem Grunde nach unterliegt diese Konzeption für beide Parteien der Besteuerung. Wegen des sozial allerdings äußerst sinnvollen und förderungswürdigen Hintergrundes des Konzeptes haben sich die Länderfinanzminister bereits 2018 für die Aufnahme einer Steuerfreistellungsregelung in das Einkommensteuergesetz ausgesprochen.

„Das Konzept „Wohnen für Hilfe“ darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Deshalb werde ich gemeinsam mit dem bayrischen Kollegen einen entsprechenden Antrag im Finanzausschuss einbringen. Darum appelliere ich nochmals an den Bundestag und Bundesfinanzminister Scholz unserem Antrag zuzustimmen“, erläuterte Peter Strobel. Denn: Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 07.11.19 diese Steuerbefreiung nicht für regelungsbedürftig erachtet.

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