Aufgrund richterlicher DS-Anordnung nach § 102 StPO wegen des Tatverdachts der Untreue und der Vorteilsgewährung sind am gestrigen Montag auch die Wohn- und Geschäftsräume des Abgeordneten Meiser in Quierschied und St. Ingbert wie auch sein Büro beim LSVS Gegenstand von Durchsuchungsmaßnahmen.
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die Ausrichtung der Geburtstagsfeier von Innenminister Klaus Bouillon vom 20.11.2017 für den Landessportverband mit tatsächlichen Kosten in Höhe von 13.168, 67 € verbunden war (so ausgewiesen durch eine zu internen Rechnungszwecken von der HNS an den LSVS erstellte und verschickte Proformarechnung vom 5.12.2017) und nicht lediglich mit Kosten von 6.467, 67 €, wie sie dem Innenminister in Rechnung gestellt worden sein sollen, wodurch dem LSVS ein Schaden in Höhe von 6.700, 89 € entstanden ist.
Weiter soll Meiser ohne sachliche Notwendigkeit und ohne Zustimmung des Präsidiums und des Personalrates die Anstellung seiner Lebensgefährtin als „AT-Angestellte“ (außer Tarif) beim Landessportverband ab 01.11.2015 veranlasst und die Zustimmung des Personalrats erst später eingeholt haben. Zusätzlich soll Meister eigenmächtig ein monatliches Entgelt in Höhe von 1.200 € brutto festgelegt haben, wobei seine Anweisungen (hinsichtlich Anstellung und Höhe des Gehalts) von dem Mitbeschuldigten ehemaligen Geschäftsführer des Sportverbandes umgesetzt worden sein sollen, woraus der Verdacht resultiert, dass dem Landessportverband für das Saarland dadurch ein Schaden in Höhe ca. 30.000,00 € entstanden ist;
Auch soll Klaus Meiser in seiner Funktion als Präsident des Landessportverbands für das Saarland veranlasst haben, dass die Gelder aus dem „Verstärkungsfonds“ von jeweils 250.000 € für die Jahre 2016 und 2017 nicht in dem Haushalt des LSVS ausgewiesen wurden, wobei er dies getan haben soll, um die Verwendung der Gelder aus dem Sonderfonds der Kontrolle der zuständigen Organe des Landessportverbands für das Saarland zu entziehen.