Die saarländische Landesregierung stellt die Weichen für höhere Bezüge im öffentlichen Dienst: Die jüngst erzielte Tarifeinigung für die Angestellten der Länder soll vollständig und ohne zeitliche Verzögerung auch auf die Beamtenschaft sowie auf Pensionäre und Versorgungsempfänger im Saarland übertragen werden. Damit folgt das Land dem Abschluss im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes und bindet zugleich alle Statusgruppen im Landesdienst in das vereinbarte Plus ein.
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger betonte den finanziellen Aufwand, den das Land dafür schultern muss. „Für das Saarland ist es keine Selbstverständlichkeit, sondern eine große finanzielle Kraftanstrengung. Die Wertschätzung für die Arbeit im öffentlichen Dienst, die sich in der Tarifeinigung ausdrückt, soll aber auch den Beamtinnen und Beamten des Landes zukommen“, erklärte Rehlinger. Mit der Entscheidung will die Landesregierung sicherstellen, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsleistungen mit den Tarifsteigerungen Schritt halten.
Kern der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder ist eine Laufzeit von insgesamt 27 Monaten. Über diesen Zeitraum hinweg steigen die Entgelte um insgesamt 5,8 Prozent. Die Vereinbarung war zuvor zwischen den Tarifparteien auf Länderebene ausgehandelt worden und bildet nun die Grundlage für die Übertragung auf den saarländischen Beamtenbereich.
Die Erhöhungen erfolgen gestaffelt in drei Schritten. Zum 1. April 2026 werden die Entgelte zunächst um 2,8 Prozent angehoben, mindestens jedoch um 100 Euro pro Monat. Damit ist sichergestellt, dass insbesondere die unteren Einkommensgruppen von einem spürbaren monatlichen Plus profitieren. In einem zweiten Schritt folgt zum 1. März 2027 eine weitere Anhebung um 2,0 Prozent.
Zum 1. Januar 2028 ist schließlich eine dritte Erhöhung um 1,0 Prozent vorgesehen. Zusammengenommen ergibt sich daraus die vereinbarte Steigerung von 5,8 Prozent über die gesamte Laufzeit von 27 Monaten. Da die Landesregierung die Tarifeinigung zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte sowie auf Pensionäre und Versorgungsempfänger überträgt, gelten diese Stufen und Zeitpunkte im Saarland nicht nur für Tarifbeschäftigte, sondern für den gesamten Landesdienst.
Die Entscheidung der Landesregierung knüpft damit die Besoldungs- und Versorgungspolitik eng an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst der Länder. Für die Betroffenen bedeutet dies Planungssicherheit über mehr als zwei Jahre hinweg, da sowohl Umfang als auch Zeitpunkte der Erhöhungen feststehen. Die offizielle Mitteilung zur Übertragung der Tarifeinigung wurde am 20.02.2026 veröffentlicht.




















