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In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Grubenwasser wurden unter anderem Mitarbeiter der RAG AG, darunter Vorstandsvorsitzender Bernd Tönjes, Vertreter der Bergbehörden sowie Ministerin Anke Rehlinger und Minister Reinhold Jost zu den Hintergründen des Grubenwasserhaltungskonzepts befragt. Zu den Ergebnissen der Sitzung erklärt der Ausschussvorsitzende und Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:

“Die heutige Sitzung hat nochmals verdeutlicht, dass der RAG-Konzern die Pumpen in den ehemaligen Bergbauschächten aus rein wirtschaftlichen Gründen abschalten und das Wasser bis an die Oberfläche ansteigen lassen will. So hat der Vorstandsvorsitzende Tönjes ausgeführt, dass man gemäß des KPMG-Gutachtens im Jahr 2006 zwar noch von einer ewigen Grubenwasserhaltung ausgegangen ist. Allerdings habe man sich auch zur “Optimierung” und “Sparsamkeit” verpflichtet. Und Sparsamkeit bedeutet für die RAG unserer Auffassung nach, sich die hohen Pumpkosten von 17 bis 20 Millionen Euro jährlich für die Hebung des Grubenwassers zu sparen.  Zu möglichen Umweltrisiken, wie eine Verunreinigung des Trinkwassers durch Giftstoffe unter Tage, hat der Konzern vor Einreichung des Grubenwasserhaltungskonzepts keinerlei unabhängige wissenschaftliche Gutachten eingeholt.
Wie heute auch deutlich wurde, war das saarländische Wirtschaftsministerium im Jahr 2011 bei Vorstellung der ersten Überlegungen zum Konzept noch der Auffassung, dass der komplette Anstieg des Grubenwassers den bisherigen Erklärungen und vertraglichen Vereinbarungen widerspricht. Statt diesem Plan von Vorneherein einen Riegel vorzuschieben, hat sich die Landesregierung auf ein Genehmigungsverfahren für den Wasseranstieg eingelassen, der letztlich bis an die Erdoberfläche reichen soll. Damit misst sie den wirtschaftlichen Interessen eines Konzerns mehr Bedeutung als dem Schutz des Trinkwassers bei.
Für uns ist schon heute klar: Eine Trinkwasserverunreinigung kann bei einer kompletten Grubenflutung nicht zu 100 Prozent ausgeschossen werden. Deshalb darf es keinen Wasseranstieg bis ganz nach oben geben.”
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