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Wenn der Generalbundesanwalt, der originär für diese oben genannten Straftatbestände zuständig ist, diese Ermittlungsverfahren an die Justiz der Bundesländer abgibt, greift der Staatsvertrag. Das Oberlandesgericht des Saarlandes in Saarbrücken verfügt über keinen eigenen sogenannten Staatsschutzsenat, vor dem die am 12.04.2018 festgenommenen Beschuldigten angeklagt werden könnten.

Zur Effektivierung der Verfolgung terroristischer und extremistischer Straftaten hat das Land Rheinland-Pfalz im Herbst 2017 bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Landeszentralstelle für die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT-rlp) eingerichtet. Sie ist zuständig für die Bearbeitung der Verfahren, die von dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an sie abgegeben werden Sie ist ferner sachlich zuständig für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung, besonderer Schwierigkeit oder besonderem Umfang aus den Bereichen des Terrorismus und Extremismus und kann Verfahren, die diese Kriterien erfüllen, jederzeit übernehmen. 

Die Landeszentralstelle ist für die Staatsanwaltschaften des Landes zentraler Ansprechpartner in verfahrensunabhängigen grundsätzlichen Fragestellungen aus den Bereichen der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung. Sie unterstützt und koordiniert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch der rheinland-pfälzischen Staatsanwaltschaften in den Bereichen des Extremismus und Terrorismus und wirkt auf die Bündelung von Verfahren hin, die gegen Personen geführt werden, die von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft werden.

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