„Die Qualität der Krankenhausversorgung wird künftig eine noch größere Rolle spielen und muss strenger kontrolliert und verbessert werden“, sagte Gesundheits-Staatssekretär Stephan Kolling zum Thema „Auswirkungen des Krankenhaustrukturgesetzes auf die Krankenhäuser im Saarland“ bei einer Veranstaltung der Gesundheitsregion Saar und saar.is in Saarbrücken.
Bei dem zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetzes ziehe sich der Qualitätsaspekt wie ein roter Faden durch das Gesetz. Die Länder, so auch das Saarland, werden zusätzlich zu den bereits existierenden Qualitätsgesichts-punkten weitere Qualitätsvorgaben in die Krankenhausplanung aufnehmen, sagte der Staatssekretär. Dies bedeute, dass in der Planungsphase die Qualität des Krankenhauses zu einem bedeutenden Auswahlkriterium für die Aufnahme in den Krankenhausplan werde. Mit der Aufnahme in den Krankenhausplan haben Krankenhäuser auch Anspruch auf die staatliche Förderung ihrer Investitionsmaßnahmen.






