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Die Zahl der im Saarland an Corona erkrankten Personen ist mittlerweile auf 14 gestiegen. Diesen Stand von Dienstagabend (22 Uhr) bestätigte das saarländische Gesundheitsministerium am heutigen Mittwoch in einer Information über die aktuelle Entwicklung bei dem neuartigen Coronavirus im Saarland. 

Bei den jüngsten Fällen handelt es sich um zwei infizierte Personen aus dem Landkreis Merzig-Wadern, die sich mutmaßlich bei einem Aufenthalt in einem Risiko-Gebiet angesteckt haben, sowie um vier Personen aus dem Regionalverband Saarbrücken. Deren positive Testung auf das Coronavirus hat zwischenzeitlich dazu geführt, dass das zuständige Gesundheitsamt als vorsorgliche Schutzmaßnahme die Schließung des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach sowie der Ganztagsgrundschule Rodenhof bis zum Wochenende angeordnet hat. Schülerinnen und Schüler sowie die Beschäftigten der beiden Einrichtungen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Hinzu kommt ein weiterer Fall aus dem Landkreis Neunkirchen.

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Im Zuge der Coronapandemie hat der Ministerrat in seiner außerordentlichen Sitzung am heutigen Mittwoch, 11. März 2020 ein Sofortprogramm für das Saarland verabschiedet, das folgende Maßnahmen umfasst:

1.    Die Landesregierung beauftragt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eine Anweisung an die zuständigen Behörden zu veranlassen, in der die Regelung über die Absage von Großveranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern bis auf weiteres getroffen wird.

2.    Die Landesregierung beauftragt das Ministerium für Bildung und Kultur und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsbehörden eine Regelung vorzubereiten für den Umgang mit bzw. die Untersagung des Schulbesuchs von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Risikogebieten. Zudem wurde entschieden die Stornokosten für abgesagte Klassenfahrten seitens der Landesregierung zu übernehmen. Die Landesregierung beauftragt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung und Kultur zudem an die Träger der Kindertageseinrichtung heranzutreten, mit der Zielsetzung auch für diese Einrichtungen Regelungen zu erarbeiten.

3.    Die Landesregierung beauftragt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung zu prüfen, ob die Einrichtung von dezentralen, ggf. mobilen Teststationen und von ärztlichen Schwerpunktpraxen möglich erscheint.

4.    Die Landesregierung beauftragt die Ressorts unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes in öffentlichen Gebäuden zusätzliche geeignete Informations- und Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Die Landesregierung beauftragt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport darüber hinaus in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie diesbezüglich auf die Kommunen und die Kreise zuzugehen.

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