Grafik: saarland.de

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz findet derzeit zum 96. Mal statt. Das Vorsitzland ist Mecklenburg-Vorpommern. Auf der Tagesordnung stehen neben arbeitsmarktpolitischen Themen wie die Ausweitung der Erwerbsbeteiligung oder die betriebliche Mitbestimmung in der Arbeitswelt 4.0 auch Handlungsfelder aus der europäische Arbeits- und Sozialpolitik. Eines der wichtigsten sozialpolitischen Themen ist die Steigerung der Attraktivität von Pflegeberufen.

Im Rahmen der zweitägigen Konferenz in Rostock, an der für das Saarland Sozialministerin Monika Bachmann und Wirtschafts-Staatssekretär Jürgen Barke teilnehmen, haben die Ministerinnen und Minister der Länder den einen Beschluss zur Ausdehnung der Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge verabschiedet.

Die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister fordern die Bundesregierung auf, die Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge auszuweiten. Diese gilt bislang lediglich für Unternehmen der Baubranche, Fleischindustrie und Zustellbranche. Die Erweiterung soll sich nun auf diejenigen Branchen erstrecken, die bezüglich des Auftretens von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung als besonders kritisch eingeschätzt werden, darunter etwa das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbunden das Logistikgewerbe. Arbeitsministerin Anke Rehlinger begrüßt den Beschluss: „Wer einen Auftrag bekommt, muss dafür sorgen, dass auch seine Nachunternehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Mit der Ausdehnung der Generalunternehmerhaftung können wir nun mehr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor prekärer Beschäftigung schützen.“

Darüber hinaus wurde der vom Saarland eingebrachte Antrag zur Erfassung von Unterhaltsvorschusszahlungen einstimmig verabschiedet. Sozialministerin Monika Bachmann: „Ich freue mich, dass unserem Antrag aus dem Saarland einstimmig zugestimmt wurde. Es müssen Zahlen auf den Tisch, damit eine genaue Auswertung erfolgen kann. Eine zuverlässige Evaluation über die finanziellen Wirkungen der Unterhaltsvorschussreform für die Kostenträger und über die Notwendigkeit einer Veränderung der Finanzierungsbeteiligung der Kommunen ist bisher im Saarland nicht möglich. Mit diesem kleinen Schritt könnte man sowohl die SGB II-Einsparungen als auch den Aufwand zumindest für die Kinder und Jugendlichen, die im SGB II-Bereich ankommen, mit gesicherten Zahlen darstellen.“

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