Die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vom 1.7.2017 verfolgte das Ziel, die Einkommenssituation von Alleinerziehenden zu verbessern und Armut zu reduzieren. Hierzu entfiel die Begrenzung von Unterhaltsvorschusszahlungen auf 72 Monate. Gleichzeitig wurde beschlossen, Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen. Das hat zu erheblichen Mehrkosten geführt.

Zum einen wirkt sich das auf alle Länder, aber auch die Kommunen aus, soweit letztere landesrechtlich an den Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss beteiligt sind. Gleichzeitig führt die Regelung aber zu Minderausgaben im Bereich des SGB II, wovon der Bund, aber auch die Kommunen profitieren sollten. Bislang hat der Bund in seinem Bericht zur Reform des Unterhaltsvorschusses mitgeteilt, dass es zu messbaren Einsparungen kam, hat diese aber nicht beziffert.

Nun soll nach dem einstimmigen Beschluss in Rostock eine Datenauswertung und -erfassung erfolgen, die eine verlässliche Kostenkalkulation ermöglicht und die Finanzierungsanteile sachgerecht anpasst.

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