HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Zu der Ablehnung des vom Bundesrat beantragten Verbots der NPD durch das Bundesverfassungsgericht, erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion Petra Berg: „Die Einleitung des Verfahrens halte ich nach wie vor für richtig. Der Rechtsstaat ist Ausfluss einer wehrhaften Demokratie und es ist seine Aufgabe, Gefahren für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung abzuwehren.“

„Wichtig sind die Gründe des Urteils: nicht eine fehlende Verfassungsfeindlichkeit war ausschlaggebend für das Urteil, sondern dass die NPD zu einer politischen Gruppierung geworden ist, die in einem solchen Maße an Bedeutung verloren hat, dass ein Parteienverbot nicht notwendig erschien. Mit dem Urteil muss die Politik nun klug umzugehen wissen, denn die verfassungsrechtliche Entscheidung enthält keine Akzeptanz für Rechtsgesinnte. Es muss weiterhin eine Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus geben. Eine solch aggressive Haltung in ihrem Programm und ihrem Handeln verfolgt nicht alleine nur die NPD, sondern auch die sogenannte „Alternative für Deutschland“. Daher ist es umso mehr geboten, dass Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürger auf die Verlagerung der Gesinnung von NPD zu AfD reagieren und Verantwortung übernehmen, damit Extremismus und Gewalt keinen Platz in unserer Gesellschaft finden und unsere Demokratie weiter wehrhaft bleibt. Das Urteil ändert nichts daran, dass die NPD für uns weiterhin rechtsradikal, rassistisch und verfassungsfeindlich ist“, sagt Berg.
„Wir müssen uns weiter unermüdlich für Toleranz und Demokratie einsetzen. Rechtspopulismus und Rechtsextremismus müssen weiterhin in der Zivilgesellschaft bekämpft werden. Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung hat in unserer Gesellschaft keinen Platz! Eine Gesellschaft, die zusammenhält, wird niemals fremdenfeindlich und rassistisch sein“, sagt Berg abschließend.