Symbolbild

Am 3. April wird der Bundesrat über den Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Novelle der Düngeverordnung beraten.

Sollte der Bundesrat in dieser Sitzung keinen Beschluss fassen, hat die EU-Kommission bereits die Einleitung eines Klageverfahrens angekündigt. Weitere Verzögerungen des Rechtsetzungsverfahrens würden nicht mehr akzeptiert.

„Angesichts der unterschiedlichen Betroffenheit und Vorstellungen des Bundes und der Länder besteht jetzt dringender Handlungsbedarf.  Wir sollten unser Vorgehen im Vorfeld abstimmen, um einen Beschluss im Bundesrat zu ermöglichen“, so der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz (AMK) und saarländische Minister Reinhold Jost.

Deshalb hat der AMK-Vorsitzende jetzt die Kolleginnen und Kollegen der Agrar- und Umweltressorts sowie die Bundesministerinnen für Umwelt und für Landwirtschaft zu einem Sondertreffen am 12. März in die saarländische Landesvertretung in Berlin eingeladen.

Jost: „Die Düngeverordnung muss umgesetzt werden, wenn wir die drohenden Strafzahlungen abwenden wollen. Daran führt kein Weg vorbei. Mit Blick auf die hitzigen Debatten der vergangenen Wochen müssen wir endlich miteinander statt übereinander reden. Mit dem Ziel, uns möglichst rasch auf ein Vorgehen zu einigen, das auch einer Überprüfung durch die EU-Kommission standhält.“

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein