Foto: Schäfer
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Die saarländische Landesregierung setzt im Kampf gegen das Coronavirus und zum Schutz der saarländischen Bevölkerung weiter auf die Strategie, die Ausbreitung des Virus im Saarland zu verlangsamen.

„Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung und damit das Ansteigen der bestätigten Fälle zu verhindern“, sagt Leiter des Krisenstabes Stephan Kolling, der heute nach der Sondersitzung des Kabinetts eine Allgemeinverfügung unterzeichnet hat, in der weitere Schließungen von Einrichtungen des öffentlichen Lebens ab sofort erfolgen.

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Vorerst bis zum 24. April gilt die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindergroßtagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten, aber auch das Zusammentreffen in Indoor Spielhallen für Kinder, in Discos, Clubs, Bars, Saunen und im Prostitutionsgewerbe ist untersagt.

Damit soll in diesen gefährdeten Bereichen, in denen im begrenzten Raum viele Menschen zusammentreffen und sich Körperkontakte nicht vermeiden lassen, eine schnelle Übertragung und Ausbreitung des Virus verhindert werden. Kolling bittet die Bevölkerung um Verständnis für diese Maßnahme, die in dieser Situation unabdingbar sei.

Neu geregelt wurde auch der Besuch von Kinoveranstaltungen und von Behinderten- und Senioreneinrichtungen: Besuche von Einrichtungen nach dem saarländischen Wohn-Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes – sind grundsätzlich verboten. Träger können aber unter engen Maßgaben Ausnahmen zum Besuch von Angehörigen zugelassen werden. Hier soll es eine Handlungsempfehlung vom Sozialministerium in den nächsten Tagen geben. „Uns ist bewusst, dass dies ein harter Einschnitt ist, aber Sicherheit und Gesundheitsschutz besonders von hoch gefährdeten Menschen in Heimen und Einrichtungen oder Tagesförderstätten gehen vor. Unter strengen Hygiene- und Sicherheitsauflagen sind Ausnahmen möglich, damit der menschliche Kontakt und die Ansprache der Angehörigen nicht verloren gehen“, so Kolling. Das haben wir versucht gut abzuwägen: Schutz auf der einen Seite und der menschliche Austausch auf der anderen Seite. Das war unsere Maxime, die uns geleitet hat.

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Auch Kinos dürfen nur noch beschränkte Besucher aufnehmen. Warteschlangen an der Kasse müssen vermieden werden. Und auch im Kinosaal muss nach RKI-Empfehlungen Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Ideal ist es, wenn die Besucher versetzt platziert werden. Wichtig ist auch hier ein guter und intensiver Hygieneschutz.

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1 Kommentar

  1. Im Vergleich zu Frankreich wo alles außer: Apotheken, Verwaltung und Lebensmittelgeschäfte schließen muss, ist bei uns noch vieles möglich.

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