Symbolbild

Seit dem 1. Januar 2019 ist am Landgericht Saarbrücken eine französischsprachige Kammer für Handelssachen und eine französisch-sprachige allgemeine Kammer, insbesondere für grenzüberschreitende Verbraucherrechtsstreitigkeiten, eingerichtet. Französischsprachige Richterinnen und Richter der Saarländischen Justiz können fortan auf Wunsch beider Parteien auf Französisch verhandeln.

Die Einrichtung dieser Spruchkörper soll dabei helfen, den Gerichtsstandort Deutschland zu stärken: Durch die Erleichterung des sprachlichen Zugangs für ausländische Parteien wird ein Anreiz geschaffen, deutsche Gerichte anzurufen. Zugleich bietet dies einen zusätzlichen Standortvorteil des Saarlandes für frankophone Unternehmen, die einen Standort in Deutschland suchen.

Dies sei für das Landgericht Saarbrücken, das Saarländische Oberlandesgericht und das Ministerium der Justiz der Anlass gewesen, auch die Verfahren mit französischer und deutscher Beteiligung in den Blick zu nehmen.

Der Präsident des Landgerichts Saarbrücken, Hans-Peter Freymann, zeigte sich in der heutigen Landespressekonferenz überzeugt: „Eine zweisprachige Verfahrensbehandlung soll dazu animieren, gerichtliche Auseinandersetzungen vor einem deutschen bzw. deutsch-französischen Gericht auszutragen, anstatt internationale Gerichte oder sogar private Schiedsgerichte anzurufen. Die Einrichtung einer französisch-sprachigen Zivilkammer beim Landgericht Saarbrücken bietet insoweit die Gelegenheit, die Frankreich-Strategie der Saarländischen Landesregierung zu untermauern und zugleich ein Signal dafür zu setzen, die Saarländische Initiative auch auf französisch-sprachige Kammern zu erweitern.“

Justizstaatssekretär Roland Theis führte dazu aus: „Zur Stärkung der internationalen Ausrichtung der deutschen Justiz haben andere Landgerichte beispielsweise in Köln, Hamburg und Frankfurt bereits heute Spruchkörper in ihren Geschäftsverteilungsplan aufgenommen, bei denen Zivilverfahren in englischer Sprache verhandelt werden können. Die Möglichkeit, am Landgericht Saarbrücken auf Französisch zu verhandeln, stellt damit für das Land ein weiteres Alleinstellungsmerkmal dar.“

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