Symbolbild

„Die SPD hat Wort gehalten und die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Großkonzernen mit Einführung der Musterfeststellungsklage gestärkt. Gegen den Widerstand der Union wurde die „Eine(r) für Alle“-Klage im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Eine Anmeldung zur Musterklage im VW-Abgasskandal ist für Verbraucherinnen und Verbraucher ab Ende November möglich“, erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Isolde Ries und rät betroffenen Dieselfahrern sich für die Musterklage anzumelden. Möglich ist das unter: www.musterfeststellungsklagen.de

„Für Dieselfahrer ist der Abgasskandal ein Schlag ins Gesicht. Sie wurden getäuscht, mussten enormen Wertverlust bei ihren Fahrzeugen hinnehmen und dürfen ihren Diesel auf vielen Straßen in deutschen Städten nicht mehr nutzen. Da sich die Industrie gegen die Kostenübernahme bei Nachrüstungen sperrt, müssen sich betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher an anderer Stelle zu ihrem Recht verhelfen“, erklärt Ries.

„Mit einer gemeinsamen Sammelklage fallen hohen Kosten und langwierige Einzelverfahren für Einzelpersonen weg. Das senkt für viele auch die Hemmschwelle, um gegen Großkonzerne vorzugehen. Gerade beim VW-Abgasskandal profitieren Dieselfahrer bei Schadensersatzansprüchen von der Sammelklage“, meint Ries. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird am 01. November in Kooperation mit dem ADAC seine Musterklage einreichen. Wenn sich zu einem gewissen Stichtag mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben, ist die Klage zulässig. „Daher sollten so viele Betroffene wie möglich die Chance nutzen und sich für die Musterklage eintragen“, so Verbraucher-Expertin Ries abschließend.

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