Symbolbild

Im Rahmen ihrer Konferenz haben sich die Länderfinanzminister am Donnerstag (21.06.2018) mit der Vermeidung von unerwünschten Steuergestaltungen durch sogenannte „Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer beschäftigt. Sie haben sich auf verschiedene Einzelmaßnahmen verständigt, die zukünftig diese Art der Steuergestaltung erschweren sollen.

Peter Strobel erklärte das Problem: „Große Immobiliengesellschaften bringen im Kern ein Grundstück in eine Gesellschaft ein und vermeiden durch anschließende Anteilskäufe, dass Grunderwerbsteuer anfällt. Jede Familie, die ein Eigenheim erwirbt, wird hingegen mit Grunderwerbsteuer belastet. Das ist unfair und darf so nicht weiter praktiziert werden.“

Die mit Augenmaß gefassten Beschlüsse, die von einer Erweiterung der zu erfassenden Sachverhalte, einer Verlängerung der maßgeblichen Fristen bis hin zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage reichen, werden in ihrer Summe greifen. Durch die Maßnahmen wird auch für international agierende Immobilienkonzerne ein Zeichen gesetzt. Die so erwarteten Steuermehreinnahmen kommen den Länderhaushalten und somit letztlich der Allgemeinheit zugute.

Finanzminister Peter Strobel begrüßte ausdrücklich, dass nach eingehender Prüfung aller gesetzgeberischen Möglichkeiten den Worten nun Taten folgen und konkrete Maßnahmen zur Eindämmung dieses Gestaltungsmodells beschlossen wurden. „Wir machen erneut Ernst mit der Schließung von Steuerschlupflöchern. Es wurde wieder ein Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit gegangen – ohne etwa wirklich sinnvolle Umstrukturierungen von Unternehmen zu erschweren“, so der Finanzminister.

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