Symbolbild

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat nach intensiven Beratungen eine Verständigung zu der umstrittenen Grundgesetzänderung erzielt, die aus Anlass der Umsetzung des Digitalpakts Schule im Raum stand. Den Digitalpakt haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Er sieht vor, dass der Bund den Ländern fünf Milliarden Euro zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Bildungsbereich zur Verfügung stellt. Die konkrete Umsetzung dieses Vorhabens soll durch eine Grundgesetz-Änderung erfolgen.

Ministerpräsident Tobias Hans zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis der Beratungen: „Nach langem Ringen ist der Weg für den Digitalpakt Schule jetzt frei. Bund und Länder haben sich gemeinsam auf einen  guten Kompromiss geeinigt Dies zeigt: Bund und Länder sind  im Interesse unserer Kinder in der Lage, konstruktiv zusammenzuarbeiten. Sie haben einen einvernehmlichen Weg gefunden, unsere Schulen  fitter zu machen für das digitale Zeitalter. Dies ist zugleich ein wichtiger Schritt, um das Versprechen, „gleichwertige Lebensverhältnisse und gleiche Chancen für Kinder überall in Deutschland“,  in die Tat umzusetzen. 

Das Geld aus dem Digitalpakt kann jetzt bald an die Schulen fließen. Das ist eine gute Nachricht für alle Schulen im Saarland. Ich freue mich, dass das Vermittlungsverfahren heute zu einem für alle Seiten tragfähigen Ergebnis geführt hat. Das Grundgesetz kann man nicht im Vorübergehen ändern. Deshalb war es richtig, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hat.“

Der Bundesrat hatte am 14. Dezember 2018 einstimmig den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz angerufen, denn im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag um weitreichende Regelungen ergänzt. Die Länder waren im Vorfeld in diese Neuerungen nicht eingebunden gewesen und hielten eine grundlegende Überarbeitung erforderlich. 

Ministerpräsident Hans erklärte dazu: „Betroffen waren grundlegende Fragen der föderalen Ordnung und des Finanzgefüges zwischen Bund und Ländern. Die Länder hatten zu keinem Zeitpunkt ein Interesse an einer Blockade des Digitalpakts Schule. Durch die von der Bundesseite vorgenommenen Änderungen wurde aber das Ziel der angestrebten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland in Frage gestellt. Aus saarländischer Sicht war insbesondere auch eine Regelung, wonach es bei allen zukünftigen Vorhaben –wenn auch nicht beim Digitalpakt- zu einer hälftigen Ko-Finanzierung durch die Länder kommen sollte, problematisch.“

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