Symbolbild
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Der Mensch im Mittelpunkt, die Wirtschaft im Blick. Zum Schutz der Gesundheit von Millionen und dem Leben Tausender in Deutschland ergreifen die Bundes- und alle Landesregierungen gerade einschneidende Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Zugleich stehen wir vor der vermutlich schwersten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten. Sie trifft als erstes kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und Solo-Selbständige. Ohne schnelle Hilfe stehen sie vor dem Ruin. Die saarländische Landesregierung stellt daher einen Dreischritt an wirksamen Hilfen bereit.

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Steuerstundungen – Schnelle Liquidität in der Krise
  • Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt. Hierbei werden an das Vorliegen der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen gestellt. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel in diesen Fällen verzichtet werden.
  • Vorauszahlungen z.B. bei der Einkommensteuer, Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer-Messbetrag können unkompliziert angepasst werden, wenn sich die Gewinne bzw. Einkünfte wegen der Corona-Pandemie verringern.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird verzichtet, wenn der Schuldner von den Auswirkungen der Corona-Pandemie unmittelbar betroffen ist.

Ansprechpartner: das jeweils zuständige Finanzamt

Kleinunternehmer-Soforthilfe – Ein Brückenkopf in bessere Zeiten
Unternehmen und Selbständige können durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Lage geraten. Als Beitrag des Landes soll auf Antrag den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen und Selbständigen schnell und unkompliziert ein Krisen-Geld gewährt werden. Dafür stellt das Land bis zu 30 Mio. Euro sofort zur Verfügung.

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Ein bedingt rückzahlbarer Zuschuss des Landes von 3.000 bis 10.000 Euro ist als Investition in das Überleben kleiner und mittelständischer Unternehmen im Saarland zu sehen. Die Staffelung nach Umsatz im Jahr:

– bis 200.000 Euro Umsatz: Soforthilfe von 3.000 Euro
– bis 400.000 Euro Umsatz: Soforthilfe von 6.000 Euro
– über 400.000 Euro Umsatz: Soforthilfe von 10.000 Euro

Antragsberechtigt ist, wer zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreitet:

– 350.000 Euro Bilanzsumme
– 700.000 Euro Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor Abschluss
– im Jahresdurchschnitt zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftige

Eine Rückzahlung ist nur erforderlich, wenn sich im Nachgang herausstellt, dass die Fördervoraussetzungen entgegen der Antragstellung nicht erfüllt waren. Das Programm soll den Zeitraum überbrücken, bis ein erwartetes Bundesprogramm greift.

Ansprechpartner: Wirtschaftsministerium

Kreditprogramm – Neuer Atem für die Wirtschaft
  • Das bereits vorbereitete Kreditprogramm wird von 10 Mio. auf 25 Mio. Euro aufgestockt.
  • Das Land bürgt für diese Kredite, um die Vergabe zu ermöglichen und die Konditionen attraktiv zu machen.

Ansprechpartner: Hausbank bzw. Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)

Alle Maßnahmen sollen am Dienstag, 24. März, offiziell vom saarländischen Ministerrat beschlossen werden. Danach sind auch alle Formulare auf www.corona.wirtschaft.saarland.de verfügbar. Diese Krise braucht Zusammenhalt. Wir stützen die saarländische Wirtschaft mit unkonventioneller, schneller Hilfe. Das sichert künftige Wirtschaftskraft mit den heutigen Arbeitsplätzen.

Notrufportal für die saarländische Wirtschaft

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-4433
E-Mail: corona@wirtschaft.saarland.de
www.corona.wirtschaft.saarland.de
www.facebook.de/MWAEV

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