HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Laut Angaben der Staatskanzlei wird das Saarland in diesem Jahr vom Bund 4,8 Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen erhalten. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:
Klaus Kessler - Stellvertretender Fraktionsvorsitzender - Bild: gruene-fraktion-saar.de
Klaus Kessler – Stellvertretender Fraktionsvorsitzender – Bild: gruene-fraktion-saar.de
“Es ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, dass sich Bund dazu bereit erklärt hat, die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen zu übernehmen. Allerdings sind die 4,8 Millionen Euro, die das Land hierfür in diesem Jahr erhalten wird, deutlich zu wenig. So hatte bereits der Landkreistag kürzlich im Flüchtlingsausschuss berichtet, dass für die sogenannten Kosten der Unterkunft Bundesmittel in Höhe von 17,57 Millionen nötig wären.

Doch auch von diesen Zusatzmitteln für die Flüchtlingsunterbringung abgesehen, wird der Bund seiner sozialen Verantwortung für die Integration von Flüchtlingen nicht annähernd gerecht. So erhält das Saarland im Jahr 2016 zwar 43,1 Millionen Euro an sogenannten Flüchtlingshilfen. Dem gegenüber stehen jedoch Ausgaben des Landes von 79,4 Millionen Euro und Ausgaben der kommunalen Ebenen von 66,5 Millionen Euro.

Die Situation ist für die kommunalen Ebenen besonders heikel, da das Land lediglich ein Fünftel der Bundeshilfen an sie weiterleitet. Dabei sind Erstere aufgrund ihrer Schuldensituation schon jetzt gezwungen, Investitionen in die Bildung, wie etwa den Kita-Ausbau, sowie den Erhalt der Infrastruktur zu vernachlässigen.

Wir erwarten, dass sowohl Bund als auch Land ihrer Finanzierungsverantwortung deutlich mehr als bislang nachkommen. Die Landesregierung muss bei der bestehenden 80/20-Verteilung der Bundeshilfen dringend nachjustieren und den Kommunen einen höheren Anteil zukommen lassen. Darüber hinaus erwarten wir von Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer, beim anstehenden Gipfeltreffen mit Wolfgang Schäuble zur Verteilung der Integrationskosten, dass sie auf eine deutliche Aufstockung der Mittel für die Flüchtlingsunterbringung drängt. Angesichts eines Überschusses an Steuereinnahmen von 12 Milliarden Euro beim Bund darf die Flüchtlingsintegration nicht an der Kostenfrage scheitern.”

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